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Skontration
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Buchführung
(Lagerbuchführung): 1. Begriff: Erfassung des Materialverbrauchs mithilfe von Materialentnahmescheinen, die bei jedem Lagerabgang unter Angabe der empfangenden Kostenstelle und der Auftragsnummer ausgestellt werden. Auch als Fortschreibung oder Fortschreibungsmethode bezeichnet.
2. Nachteil der Skontration liegt in dem hohen Arbeitsaufwand. Demgegenüber steht der Vorteil des jederzeit feststellbaren Sollbestandes. Durch Vergleich dieses Sollbestandes mit dem durch Inventur ermittelten Istbestand kann auch der nicht bestimmungsgemäße Lagerverlust (Schwund, Diebstahl etc.) bestimmt werden.
3. Arten: a) Sorten-Skontration, bei der nur Materialien gleicher Art zusammen gelagert und artweise fortgeschrieben werden; Partie-Skontration, bei der ein Posten Material ungetrennt gelagert und fortgeschrieben wird.
b) Mengen-Skontration; Wert-Skontration.
II. Bankwesen:
Ausgleich von Forderungen und Verbindlichkeiten durch Aufrechnung, wie u.a. bei der Liquidation von Termingeschäften oder beim Netto-Clearing von Zahlungssystemen (z.B. Euro1 der EBA). Man unterscheidet zwischen bilateraler und multilateraler Skontration.
Vgl. auch Kontokorrent.
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