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Revision von Rücklieferung vom 17.09.2009 - 13:41
Rücklieferung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
umsatzsteuerrechtlich der Rückkauf einer verkauften Ware oder eines Teils davon oder Rücklieferung von Abfällen oder Nebenerzeugnissen an den Verkäufer, der dem Käufer Waren zur Verarbeitung lieferte. Es liegen jeweils zwei Lieferungen vor, die der Umsatzsteuer unterliegen.
Anders: Rückgabe.
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