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Unabkömmlichstellung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. UK-Stellung; Stellung eines zum Wehrdienst einberufenen Arbeitnehmers, die es erlaubt, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit erhält, diesen für begrenzte oder ausnahmsweise unbegrenzte Zeit weiterbeschäftigen zu dürfen. Voraussetzung ist es, dass an der Weiterbeschäftigung ein Interesse der Allgemeinheit besteht und dieses bei Güterabwägung größer ist als dasjenige der Wehrpflicht. Auch anerkannte Kriegsdienstverweigerer (Zivildienst) können unabkömmlich gestellt werden.-- 2. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht seit 2011 gegenwärtig ohne Bedeutung.
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