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Revision von Wechselmahnbescheid vom 01.02.2018 - 17:19
Wechselmahnbescheid
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Sonderform des Urkundenmahnbescheids. Das Mahnverfahren wird bei Widerspruch oder Einspruch des Schuldners in den Wechselprozess übergeleitet (§ 703 a ZPO).
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