Zitierfähige Version
- Revision von summarische Anmeldung vom 15.02.2018 - 14:59
- Revision von summarische Anmeldung vom 29.07.2016 - 16:49
- Revision von summarische Anmeldung vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von summarische Anmeldung vom 01.10.2014 - 16:03
- Revision von summarische Anmeldung vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von summarische Anmeldung vom 31.10.2011 - 12:15
- Revision von summarische Anmeldung vom 09.08.2010 - 09:34
- Revision von summarische Anmeldung vom 19.02.2010 - 08:39
- Revision von summarische Anmeldung vom 08.07.2009 - 11:29
summarische Anmeldung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Bis zum 1.7.2009 Verzeichnis der gestellungspflichtigen Waren, das bei der Zollstelle bei Importen nach vorgeschriebenem Muster abzugeben ist, wenn sich die weitere Zollbehandlung nicht unmittelbar an die Gestellung anschließt, um der Zollstelle eine Prüfung der Vollständigkeit der Ladung zu ermöglichen. Die summarisch angemeldeten Waren werden dann an den Orten verwahrt, die die Zollstelle festgelegt hat. Während bislang die summarische Anmeldung im Anschluss an die Gestellung abzugeben war, wird im Rahmen der Sicherheitsstrategien eine Verlagerung vor die Einfuhr vorgeschrieben, um bereits vor dem Eintreffen der Waren eine Risikoanalyse durchführen zu können.
Mit der Zollkodex-Änderung von 2005 ist die summarische Anmeldung ab dem 1.7.2009 freiwillig, ab dem 1.1.2011 zwingend elektronisch abzugeben und zwar bei Im- und Exporten, soweit keine Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldungen abzugeben sind. Dabei sind bestimmte Fristen für die Vorabanmeldungen zu beachten.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon