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Vorauszahlungsfinanzierung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Finanzierungsmaßnahme, bei der der Kunde vor Lieferung von Ware oder Dienstleistung eine Vorauszahlung leistet.
Zweck:
(1) Sicherheit für den Lieferanten bei Bestellung hochwertiger Spezialobjekte;
(2) finanzielle Entlastung des Lieferanten;
(3) bei Verkäufermarkt Sicherung des Warenbezugs durch Bindung des Lieferanten. Vorauszahlungsfinanzierung kann beim Lieferanten den Bedarf an Eigen- und Fremdkapital mindern.
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