Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Widerrufsanspruch vom 27.08.2009 - 08:26
Widerrufsanspruch
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anspruch auf Widerruf von widerrechtlichen Ehrverletzungen, bes. auch kreditschädigenden Behauptungen (Kreditgefährdung). Widerrufsanspruch ist, entsprechend der vorbeugenden Unterlassungsklage, auch ohne Verschulden des Verletzers gegeben, wenn der Widerruf das geeignete Mittel zur Beseitigung oder Abschwächung der noch fortdauernden Störung ist.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon