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Widerrufsanspruch

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Anspruch auf Widerruf von widerrechtlichen Ehrverletzungen, bes. auch kreditschädigenden Behauptungen (Kreditgefährdung). W. ist, entsprechend der vorbeugenden Unterlassungsklage, auch ohne Verschulden des Verletzers gegeben, wenn der Widerruf das geeignete Mittel zur Beseitigung oder Abschwächung der noch fortdauernden Störung ist.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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