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Zinsgleitklausel

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vereinbarung in einem Kreditvertrag, mit der das Risiko bzw. die Chance einer Zinsänderung auf den Kreditnehmer übertragen wird. Der Kreditzinssatz wird in regelmäßigen Abständen an einen Leitzins angepasst.

    Vgl. auch Roll-over-Kredit.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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