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Zollhoheit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Recht des Bundes bzw. der EU zu Zollgesetzgebung, Zollverwaltung und Zollrechtsprechung. Die Zollhoheit erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet des Bundes, nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen auch auf fremdes Staatsgebiet insbesondere für vorgeschobene dt. Zollstellen einschließlich ihrer Verbindungswege zum Zollgebiet.
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