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Revision von Vigilanztätigkeit vom 19.06.2009 - 10:50
Vigilanztätigkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tätigkeit, die eine konstant bleibende Aufmerksamkeit (z.B. gegenüber Anzeigegeräten) abverlangt. Aufgrund geringer äußerer Reize und geringer innerer Stimulierung von Denkprozessen kann die Vigilanztätigkeit zur Belastung werden.
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