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vermuteter Kaufmann
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein zu Unrecht im Handelsregister eingetragener Kaufmann. Wenn überhaupt ein Gewerbe betrieben wird und eine Firma im Handelsregister eingetragen ist, wird zugunsten eines jeden, der sich auf die Eintragung beruft, bis zur Löschung unwiderleglich vermutet, dass das Gewerbe ein Handelsgewerbe und der Unternehmer Kaufmann ist.
Vgl. auch Scheinkaufmann.
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