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Revision von Vergleichsvertrag vom 26.03.2010 - 08:26
Vergleichsvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Verwaltungsverfahrens: Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, durch den eine bei verständiger Würdigung des Sachverhalts oder der Rechtslage bestehende Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben beseitigt wird (§ 55 VwVfG).
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