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zentralgeleitete Wirtschaft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Zwangswirtschaft. 1. Begriff: Wirtschaftsordnung, die nach Eucken dadurch gekennzeichnet ist, dass der Wirtschaftsprozess von einer Zentralinstanz umfassend geplant und koordiniert wird („monistisches Planen”). Idealtypus einer Wirtschaftsordnung.
Gegensatz: Verkehrswirtschaft.
2. Nach Größe zu unterscheidende Arten:
(1) Einfache z.W., auch Eigenwirtschaft genannt, z.B. Kloster- und Familienwirtschaft;
(2) Zentralverwaltungswirtschaft, einen Staat umfassend.
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