Direkt zum Inhalt

Verrechnungsklausel

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Anrechnungsklausel; Klausel im Tarifvertrag, dass die neuen tariflichen Leistungen mit den bisher (freiwillig) vom Arbeitgeber bezahlten Leistungen verrechnet werden. Hat sich aber der Arbeitgeber bereits verpflichtet - etwa im Arbeitsvertrag -, bestimmte Leistungen zusätzlich zu dem jeweiligen Tariflohn zu gewähren (Zulagen), kann eine solche Verpflichtung nicht durch eine Verrechnungsklausel beseitigt werden. Ansonsten geben sie nur die allgemeine Rechtslage wieder (Tariflohnerhöhung).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com