Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Versicherungsschutzverbände vom 28.09.2011 - 10:10
- Revision von Versicherungsschutzverbände vom 19.02.2018 - 15:03
- Revision von Versicherungsschutzverbände vom 10.11.2017 - 12:52
- Revision von Versicherungsschutzverbände vom 12.02.2013 - 15:31
- Revision von Versicherungsschutzverbände vom 28.09.2011 - 10:10
- Revision von Versicherungsschutzverbände vom 03.02.2010 - 10:32
- Revision von Versicherungsschutzverbände vom 02.09.2009 - 17:03
- Revision von Versicherungsschutzverbände vom 10.07.2008 - 14:56
Versicherungsschutzverbände
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende wirtschaftliche Interessenverbände von Versicherungsnehmern.
Der Deutsche Versicherungsschutzverband (DVS) in Bonn vertritt satzungsgemäß die Interessen der versicherungsnehmenden Wirtschaft (alle Wirtschaftsformen, vom Einzelunternehmen bis hin zum international operierenden Konzern) gegenüber Regierungs- und gesetzgebenden Stellen und Behörden sowie gegenüber den Versicherungsverbänden und -unternehmen, v.a. in Bezug auf die Gestaltung der Versicherungsbedingungen und -verträge, Festsetzung der Prämien und Entschädigungen sowie Förderung des Brandschutzes, des Feuerlöschwesens und der Schaden- und Unfallverhütung.
Weitere Versicherungsverbände sind meist für bestimmte Interessengruppen tätig, z.B. gewerbliche Versicherungsnehmer. Zusätzlich befassen sich auch die allg. Wirtschafts- und Verbraucherverbände mit Versicherungsfragen.
Der Deutsche Versicherungsschutzverband (DVS) in Bonn vertritt satzungsgemäß die Interessen der versicherungsnehmenden Wirtschaft (alle Wirtschaftsformen, vom Einzelunternehmen bis hin zum international operierenden Konzern) gegenüber Regierungs- und gesetzgebenden Stellen und Behörden sowie gegenüber den Versicherungsverbänden und -unternehmen, v.a. in Bezug auf die Gestaltung der Versicherungsbedingungen und -verträge, Festsetzung der Prämien und Entschädigungen sowie Förderung des Brandschutzes, des Feuerlöschwesens und der Schaden- und Unfallverhütung.
Weitere Versicherungsverbände sind meist für bestimmte Interessengruppen tätig, z.B. gewerbliche Versicherungsnehmer. Zusätzlich befassen sich auch die allg. Wirtschafts- und Verbraucherverbände mit Versicherungsfragen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon