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Urlaubs- und Lohnausgleichkasse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sozialkasse des Baugewerbes, die im Umlageverfahren die Ansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer auf Urlaub sowie auf Lohnausgleich für den Zeitraum vom 24. Dezember bis 26. Dezember und 31. Dezember sowie 1. Januar eines Jahres erfüllt. Der Arbeitgeber zahlt bei Urlaubsantritt unter Verwendung einer Lohnnachweiskarte Urlaubsentgelt bzw. Lohnausgleich und erhält es von der Urlaubs- und Lohnausgleichkasse erstattet. Dadurch sollen auch Bauarbeiter, die erfahrungsgemäß häufig den Arbeitsplatz wechseln, zusammenhängenden Urlaub nehmen können, ohne dass der letzte (innerhalb eines Jahres) Arbeitgeber bes. belastet wird.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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