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Revision von wie besehen vom 06.04.2010 - 14:57
wie besehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wie besichtigt; Handelsklausel in Kaufverträgen, die bedeutet, dass eine Sachmängelhaftung für offene (erkennbare) Sachmängel (nicht dagegen für verborgene) ausgeschlossen ist.
Anders: wie die Ware steht und liegt.
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