Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Teilnehmerverzeichnis vom 08.06.2009 - 11:33
- Revision von Teilnehmerverzeichnis vom 19.02.2018 - 16:54
- Revision von Teilnehmerverzeichnis vom 14.09.2017 - 17:41
- Revision von Teilnehmerverzeichnis vom 26.02.2013 - 10:20
- Revision von Teilnehmerverzeichnis vom 13.09.2010 - 16:27
- Revision von Teilnehmerverzeichnis vom 07.04.2010 - 09:04
- Revision von Teilnehmerverzeichnis vom 08.06.2009 - 11:33
Teilnehmerverzeichnis
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verzeichnis über die in der Hauptversammlung anwesenden Aktionäre mit Stimmrechten (eigene und fremde). Das Teilnehmerverzeichnis muss vor der Abstimmung zur Einsicht der Anwesenden ausliegen (§ 129 AktG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon