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Revision von Vollständigkeitserklärung vom 28.02.2013 - 15:48
Vollständigkeitserklärung
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vom Abschlussprüfer i.d.R. gegen Ende der Prüfung eingeholte Versicherung der geprüften Unternehmung über die Vollständigkeit der erteilten Auskünfte und Nachweise; dient der Ergänzung der Jahresabschlussprüfung, ist kein Ersatz für Prüfungshandlungen.
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