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Revision von Warengeld vom 15.05.2008 - 11:18
Warengeld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlungsmittel in einer Währungsordnung, in der Waren Geldfunktion ausüben. Das können im Prinzip beliebige, lagerfähige Güter sein. Historisch waren verschiedene Edelmetalle, v.a. Gold beim W. vorherrschend.
Vgl. auch Geld, Naturalgeld.
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