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Wohnsitzprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
finanzwissenschaftliches Prinzip, eine regionale Doppelbesteuerung zu vermeiden, wobei die Steuererträge demjenigen Land oder derjenigen Region zufließen, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat.
Gegensatz: Ursprungsprinzip, Herkunftsprinzip.
Vgl. auch Internationales Steuerrecht (IStR).
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