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Zollanschlüsse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ausländische Hoheitsgebiete, die (meist aus geografischen oder verkehrstechnischen Gründen) einem anderen Zollgebiet angeschlossen sind und der dortigen Zollhoheit im Rahmen der mit dem ausländischen Staat getroffenen Vereinbarungen unterliegen.
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