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Veredelungsvorgang

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Rahmen der aktiven Veredelung und passiven Veredelung, Artikel 114-129 ZK und Artikel 536-550 ZK-DVO, sind verschiedene Veredelungsvorgänge zu unterscheiden: Bearbeitung, Ausbesserung und Verarbeitung. Bei der Bearbeitung bleibt die Einfuhrware gegenständlich individuell mit ihren wesentlichen Merkmalen erhalten, z.B. beim Färben von Geweben. Bei der Verarbeitung findet eine weit gehende Umgestaltung der Einfuhrware statt. Sie bleibt nur der Substanz nach erhalten, z.B. beim Herstellen von Bier aus Hopfen und Malz. Ausbesserung einschließlich Instandsetzung und Regulierung als dritter Veredelungsvorgang ist etwa die Reparatur einer Uhr, der Wartungsdienst bei Fahrzeugen, die Reinigung von Geweben. Zusätzlich gibt es als vierten Veredelungsvorgang bei der aktiven Veredelung die Verwendung von Produktionshilfsmitteln. Das sind Nichtgemeinschaftswaren, die nicht in die Veredelungserzeugnisse eingehen, sondern lediglich deren Herstellung ermöglichen oder erleichtern, selbst wenn sie dabei vollständig verbraucht werden wie etwa Gussformen oder Abdeckfolien.

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