Zitierfähige Version
- Revision von Versicherungsunternehmen vom 19.02.2018 - 14:53
- Revision von Versicherungsunternehmen vom 10.11.2017 - 12:52
- Revision von Versicherungsunternehmen vom 12.02.2013 - 15:31
- Revision von Versicherungsunternehmen vom 28.09.2011 - 10:10
- Revision von Versicherungsunternehmen vom 03.02.2010 - 10:32
- Revision von Versicherungsunternehmen vom 10.07.2008 - 14:56
Versicherungsunternehmen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Versicherer. 1. Begriff: neben dem Versicherungsnehmer die zweite Vertragspartei in einem Versicherungsvertrag. Das Versicherungsunternehmen ist der Verkäufer von Versicherungsschutz.
2. Rechtspositionen: Das Versicherungsunternehmen übernimmt gegen eine kalkulierte Prämie das versicherte Risiko von einem Versicherungsnehmer und ist bei Eintritt des Versicherungsfalls verpflichtet, die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen.
3. Rechtsformen: Versicherungsunternehmen können als Aktiengesellschaft, als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) oder als öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen tätig sein.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon