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Verhältnisverfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Verteilung nach Köpfen: Das zur Verteilung anstehende Kontingent wird durch die Zahl der Antragsteller geteilt. Jeder Antragsteller erhält somit einen gleichen Anteil.

    2. Verteilung im Verhältnis zur beantragten Menge: Berechnung der individuellen Quote nach

    wobei: GK = Gesamtkontingent, Eb = beantragte Einzelmenge, Eg = beantragte Gesamtmenge. Dies Verfahren wird häufig bei Handelsgeschäften mit Staatshandelsländern angewandt.

    Vgl. auch Verteilungsverfahren.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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