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Revision von Zahlungsunion vom 27.04.2010 - 08:36
Zahlungsunion
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vertragliche Vereinbarung mehrerer Länder zum Zweck der Verrechnung aller Zahlungen im Außenhandel über eine zentrale Verrechnungsstelle. Die einzelnen Teilnehmerländer verrechnen ihre Forderungen und Verbindlichkeiten nicht mit jedem Land bilateral, sondern multilateral mit der Gesamtheit der Teilnehmerländer.
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