Zitierfähige Version
Wehrbeauftragter
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Beauftragter des Bundestags, dessen Aufgabe der Schutz der Grundrechte der Soldaten ist. Der Wehrbeauftragte wird vom Bundestag ohne Aussprache in geheimer Wahl gewählt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Rechtsstellung des Wehrbeauftragten ist im Einzelnen in Art. 45b GG und im Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags i.d.F. vom 16.6.1982 (BGBl I 677) m.spät.Änd. geregelt.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon