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Wasserrecht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Regelung der Rechtsverhältnisse der Gewässer und ihrer Benutzung im Gesetz des Bundes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz (WHG)) vom 31.7.2009 (BGBl. I 2585) m.spät.Änd., Abwasserabgabengesetz (AbwAG) i.d.F. vom 18.1.2005 (BGBl. I 114) m.spät.Änd. und den ausfüllenden und ergänzenden Landeswassergesetzen.Vgl. auch Wassernutzungsrechte.

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