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Verhaltenskodex
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Begriff aus dem internationalen Steuerrecht: Zur Bekämpfung des unfairen Steuerwettbewerbs haben sich die EU-Staaten im Dezember 1997 auf einen Verhaltenskodex verständigt, nach dem in Zukunft beurteilt werden soll, ob eine steuerliche Maßnahme eines EU-Staates im internationalen Steuerwettbewerb als unfaire Maßnahme angesehen werden kann oder nicht. Ferner wurde im Sinn eines unverbindlichen Gentlemen's Agreement die Selbstverpflichtung übernommen, für die weitere Zukunft von nach dem Verhaltenskodex als unfair eingestuften Steuermaßnahmen abzusehen und bestehende gegen den Verhaltenskodex verstoßende Regelungen allmählich abzubauen. Infolge des Verhaltenskodex sind zahlreiche steuerliche Vergünstigungen in den Mitgliedsstaaten eingeschränkt oder befristet worden (oft bis 2005 oder 2010).
Neben dem Verhaltenskodex hat die EU-Kommission zunehmend auch auf das Beihilfeverbot des EG-Vertrages zurückgegriffen, um die Einführung neuer steuerlicher Vergünstigungen für Unternehmen zu unterbinden.
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