Direkt zum Inhalt

MiFID

Definition: Was ist "MiFID"?
Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004 über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID, Markets in Financial Instruments Directive) . Die Richtlinie will den Wettbewerb stärken und die Integration des europäischen Finanzmarktes durch Harmonisierung des Regelwerks vorantreiben.

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004 über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID, Markets in Financial Instruments Directive) . Die Richtlinie will den Wettbewerb stärken und die Integration des europäischen Finanzmarktes durch Harmonisierung des Regelwerks vorantreiben. Daneben hat siezum Ziel, den Anlegerschutz bei der Inanspruchnahme von Wertpapierhäusern, insbesondere bei der Anlageberatung, zu verbessern, unabhängig davon, in welchem Mitgliedsstaat dieses Wertpapierhaus seinen Sitz hat. Mit der Richtlinie soll ein umfassender rechtlicher Rahmen für die geordnete Ausführung von Aufträgen von Anlegern und die Zulassung und Tätigkeit von Handelsplattformen (BörsenMTF und Systematische Internalisierer) geschaffen werden. Dies umfasst neue Anforderungen im Bereich der Organisation (v.a. Management von Interessenkonflikten), der Wohlverhaltensregeln (v.a. Informationspflichten wie die Vorhandels- und Nachhandelstransparenz, Geeignetheitsprüfung von Wertpapiergeschäften für Kunden) und der Pflicht zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen (Best Execution). Für letztere Pflicht muss ein System bereitgehalten werden, das zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen in der Lage ist. Die MiFID und die Durchführungsrichtlinie 2006/31/EG wurden durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz  v. 16.7.2007 ( BGBl I 1330 ) in deutsches Recht umgesetzt, das wesentliche Vorschriften v.a. des BörsG und des WpHG geändert hat. Daneben ist die Verordnung (EG) Nr.1287/2006  der Kommission vom 10.8.2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG unmittelbar anwendbar.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com