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Kfz-Kaskoversicherung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Die Kfz-Kaskoversicherung ist eine Sachversicherung und Teil der Kfz-Versicherung. In Form der Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung verfügbar. Die Kfz-Kaskoversicherung deckt das Interesse des Versicherungsnehmers an der Erhaltung des wirtschaftlichen Werts des unter Versicherungsschutz stehenden Kraftfahrzeugs ab.
2. Versicherte Gefahren: In der Kfz-Kaskoversicherung leistet der Versicherer insbesondere Schadenersatz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Kraftfahrzeugs.
3. Haftungsumfang: Der Umfang der Kfz-Kaskoversicherung entspricht dem Grundsatz, dass die Versicherungsleistung auf den wirklich entstandenen Schaden begrenzt ist. Der Versicherer hat grundsätzlich bei Zerstörung oder Verlust des Kraftfahrzeugs die Höchstentschädigung und bei Beschädigung nur die Wiederherstellungskosten zu ersetzen, wobei diese nicht die Höchstentschädigung überschreiten dürfen.
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