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Kumulschaden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Summe von mehreren einzelnen, bei unterschiedlichen Versicherungsnehmern eingetretenen Schäden, die durch das gleiche Schadenereignis (z.B. Sturm, Erdbeben) verursacht wurden.
2. Merkmale: Führt dann zu einer erhöhten Belastung des Erst- oder Rückversicherers, wenn mehrere betroffene Versicherungsnehmer bei ihm versichert sind.
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