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Kumulschaden
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Form der Schadenexzedenten-Rückversicherung im Rahmen eines nicht-proportionalen Rückversicherungsvertrags. In der Kumulschadenexzedenten-Rückversicherung trägt der Rückversicherer die Summe aller Einzelschäden aus einem Schadenereignis (z.B. in der Kfz-Kaskoversicherung alle durch einen Hagelschlag betroffenen Fahrzeuge eines Erstversicherers) ab dem Überschreiten der Priorität, soweit eine vertraglich vereinbarte Anzahl von Policen oder Risiken von diesem Ereignis betroffen wurde.
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