Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Kappung vom 28.02.2013 - 11:08
Kappung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Begrenzung der Kirchensteuer auf einen bestimmten maximalen Prozentsatz des Einkommens, meist zwischen 2,75 und 3,5 Prozent. Die Kappung der Kirchensteuer wird in einigen Bundesländern von Amts wegen durchgeführt, in anderen ist sie nur auf Antrag möglich (in Bayern gar nicht vorgesehen). Der Hintergrund der Möglichkeit zur Kirchensteuer-Kappung liegt darin, dass verhindert werden soll, dass die Kirchensteuer einen so hohen Prozentsatz des Einkommens erreichen könnte, dass Gläubige sich allein aus wirtschaftlichem Druck (z.B. bedingt durch ihre Wettbewerbssituation im Wettbewerb mit anderen Unternehmern) nahezu gezwungen sehen könnten, aus ihrer Kirche auszutreten.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon