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Revision von Nachhaltigkeitsrat vom 23.11.2009 - 15:26
Nachhaltigkeitsrat
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Entstehung: 2001 von der Bundesregierung berufen.
Zusammensetzung: 13 Personen des öffentlichen Lebens.
Aufgaben: Entwicklung von Beiträgen für die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die Benennung von konkreten Handlungsfeldern und Projekten sowie Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen zu machen.
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