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Umwelthaftung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ein nicht fiskalisches Instrument zur Umsetzung umweltpolitischer Ziele.

    Grundlage: Umwelthaftungsgesetz (vgl. Umweltgesetzgebung); weitere Regelungen im Umweltschadensgesetz. Verpflichtung des Betreibers einer Anlage, den Schaden, der durch eine von der Anlage ausgehende Umweltauswirkung entstanden ist, zu ersetzen (Umsetzung des Verursacherprinzips). Der Betreiber muss nachweisen, dass die Anlage bestimmungsgemäß betrieben wurde (Kausalitätprüfung).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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