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Monopolversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Der Versicherungsschutz darf von ausschließlich einem Versicherer angeboten werden.

    2. Geschichte: In Bayern, Baden-Württemberg, Braunschweig, Hamburg, Lippe und Teilen von Hessen und Niedersachsen war die Feuerversicherung bis 1994 eine Monopolversicherung der jeweiligen öffentlichen Versicherer. In Baden-Württemberg schloss die Monopolversicherung neben der Feuerversicherung auch die Versicherung von Elementarschäden ein.

    3. Aktuelle Entwicklungen: Die Monopolversicherung fiel im Zuge der Deregulierung der Versicherungswirtschaft 1994. Trotz starken Wettbewerbs halten die ehemaligen Monopolversicherer nach wie vor hohe Marktanteile.

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