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Surplus-Relief-Vertrag
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Surplus (Relief) Reinsurance. Ein- oder mehrjährige Rückversicherung eines (Teil-)Portefeuilles, die zur Entlastung des haftenden Kapitals des Erstversicherers bzw. zur Unterstützung aufsichtsrechtlicher Solvabilitätsanforderungen dient (vgl. die Ziele der Finanzrückversicherung allgemein). Der Begriff wird hauptsächlich in den USA mit Finanzrückversicherung und Finite Risk Reinsurance gleichgesetzt.
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