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fakultative Rückversicherung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Fallweise Beteiligung des Rückversicherers an einem bestimmten, vom Erstversicherer übernommenen Einzelrisiko. Die Rückversicherung kann hier im Wege des proportionalen Rückversicherungsvertrags oder der Schadenexzendenten-Rückversicherung erfolgen.
2. Abgrenzung: Steht im Gegensatz zur obligatorischen Rückversicherung (auch Vertragsrückversicherung).
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