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Revision von Geschäftsjahresschaden vom 03.02.2010 - 10:54
Geschäftsjahresschaden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schaden, der in dem betreffenden Geschäftsjahr eines Versicherungsunternehmens eingetreten ist und gemeldet wurde.
Vgl. auch Meldejahresschaden.
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