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Bauartklassen
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Einteilung der Gebäude nach Bauart und Bedachung in der Gebäude-Feuerversicherung. Dabei werden insgesamt fünf verschiedene Bauartklassen verwendet. Bei gemischter Bauweise ist die Einstufung in die überwiegende Bauartklasse dann anzunehmen, wenn auf sie ein Anteil von mindestens 75 Prozent der versicherten Werte entfällt. Ist der Anteil der günstigeren Bauartklasse geringer, dann ist die Einstufung in die ungünstigere Bauartklasse vorzunehmen.
Klasse | Außenwände | Dacheindeckung |
I | massiv (Mauerwerk, Beton) | hart |
II | Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbarem Material (Profilblech, Asbestzement, kein Kunststoff) | hart |
III | Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten | hart |
IV | wie Klasse I oder II | weich |
V | wie Klasse III | weich |
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