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Revision von Belastungsermächtigung vom 22.03.2011 - 15:19
Belastungsermächtigung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein Darlehensnehmer ermächtigt das Kreditinstitut, die für das Darlehen anfallende Bereitstellungsprovision und ggf. Zinsen während der Bauphase durch Lastschrift von seinem laufenden Konto einzuziehen. Sofern dieses Konto bei einem anderen Kreditinstitut geführt wird, ist der Darlehensgeber ermächtigt, dieses entsprechend zu belasten.
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