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Revision von notarieller Kaufpreis vom 27.04.2011 - 13:22
notarieller Kaufpreis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der in einem beim Notar geschlossenen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis für eine Immobilie. Der notarielle Kaufpreis ist u.a. maßgebend als Basis für die steuerliche Abschreibung und die Grunderwerbsteuer und wird natürlich auch in die Beleihungswertermittlung (Niederstwertprinzip) mit einbezogen.
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