Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Verbraucherbauvertrag vom 01.02.2018 - 12:37

Verbraucherbauvertrag

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mit einer zum 1.1.2018 in Kraft getretenen Gesetzänderung wurde u.a. der Bauvertrag (650a BGB) gesetzlich neu eingeführt. Als besondere neue Vertragsform, vgl. 650i BGB, gibt es seitdem auch diesen Vertrag. Er soll zugunsten von Verbrauchern (vgl. § 13 BGB), die umfangreiche Bauleistungen in Auftrag geben, wegen der damit verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen und Risiken (Übereilung, Übervorteilung) einen besonderen Schutz bieten. Das soll u.a. über ein Widerrufsrecht und mittels besonderer Informationspflichten des Bauunternehmers geschehen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com