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BWL
Allgemeine BWL
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung
Zollrecht
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Sachgebiete unter Zollrecht
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Ergebnisse: 1 - 200 von 269
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Zoll
Zölle sind Abgaben, die beim unmittelbaren Eingang von Waren in den Wirtschaftskreislauf (Einfuhrzoll) oder beim Verlassen des Wirtschaftskreislaufs (Ausfuhrzoll) erhoben werden. ...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Außenwirtschaft
)
Haftung
i.w.S. das rechtliche „Dafür-Geradestehen-Müssen“, dass ein eigener oder ein fremder Fehler oder auch ein ohne einen solchen Fehler entstandenes Ereignis einer anderen Person einen Schaden verursacht hat....
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BWL
(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Eisenbahnrecht
) ,
Recht
(
Staatshaftung, Enteignung, öffentlich-rechtliche Entschädigung, Entschädigungsrecht, Lastenausgleich
) ,
Recht
(
Post- und Fernmeldewesen
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb)
) ,
VWL
(
Verfügungsrechte
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Ursprungsland
Land, in dem eine Ware gewonnen oder hergestellt worden ist. Nach dem in der Europäischen Gemeinschaft und damit auch in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Zollkodex (ZK); vgl. VO EWG 2913/92 vom 12.10.1992, und der Durchführungsverordnung zum ZK (VO EWG 2454/93 vom 2.7.1993) ist der Ursprungsbegriff auf das Land abgestellt, dessen Boden- oder Gewerbeerzeugnis eine Ware ist....
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BWL
(
Zollrecht
)
Beistellung
Zurverfügungstellen bestimmter Waren durch ausländische Auftraggeber beim Zollverfahren der aktiven Veredelung, damit diese in die in Auftrag gegebene Ware eingebaut oder bei ihrer Herstellung mitverwendet werden (z.B. Lieferung von Reifen für Kraftfahrzeuge)....
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BWL
(
Zollrecht
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
)
Ware
bewegliche Sache, die Gegenstand des Handelsverkehrs ist oder die nach der Anschauung des Verkehrs als Gegenstand des Warenumsatzes in Betracht kommen könnte (weite Auslegung; auch z.B. Elektrizität, nicht aber Grundstücke)....
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Recht
(
Wettbewerbsrecht (unlauterer Wettbewerb)
) ,
BWL
(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Umwandlung
Umwandlung ist die Veränderung der Rechtsform eines Unternehmens ohne Liquidation mit Herbeiführung einer Gesamtrechtsnachfolge. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Es gibt vier verschiedene „Grundarten“ von Umwandlungen (diese jeweils mit Unterformen), die an verschiedene...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Umwandlungsrecht, Recht der Unternehmenszusammenschlüsse
)
Antidumpingzoll
Einfuhrzoll, der den im Importland eintretenden negativen Wirkungen von Dumping eines Exportlands begegnen soll. Der Antidumpingzoll verteuert den Import und soll somit die Einfuhr von Dumpingwaren vermindern. Nach dem internationalen Handelsrecht der WTO - vgl. World Trade Organization (WTO) und...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Außenwirtschaft
)
Nämlichkeitssicherung
im Zollverfahren alle Vorkehrungen, um die Nämlichkeit (v.a. Identität, aber auch Menge, Gattung, Beschaffenheit) der Waren durch Nämlichkeitsmittel festzuhalten, die es ermöglichen, sie wiederzuerkennen und die Einhaltung der Voraussetzungen des Zollverfahrens, zu dem die Ware angemeldet wurde, zu gewährleisten (Art. 192 UZK)....
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BWL
(
Zollrecht
)
Ausgangszollstelle
Zollstelle an der EU-Außengrenze, bei der das zweistufige Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex (UZK) endet und die Ware aus dem Zollgebiet der EU ausgeht. Das elektronisch mit dem IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr/AES erstellte Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist vorzulegen (zweite Stufe des...
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BWL
(
Zollrecht
)
Carnet TIR
1. Allgemein: Das TIR-Verfahren (Transport International des Marchandises par la Route) ermöglicht den grenzüberschreitenden Warentransport mit Straßenfahrzeugen in vier Kontinenten. Mit einem Zollpapier, einer Nämlichkeitssicherung und einer gemeinsamen Sicherheitsleistung können Waren durch...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zuschlag
Zuschlag bei einer Versteigerung und Zuschlag bei einer privaten Versteigerung: Die Annahme des Meistgebotes bei einer Versteigerung mit der Wirkung, dass der Ersteher Eigentümer wird. Zuschlag zum Arbeitsentgelt: zusätzlich zum tariflichen Satz für Arbeiten außerhalb der gewöhnlichen...
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Recht
(
Zwangsversteigerung/-verwaltung
) ,
BWL
(
Zollrecht
) ,
BWL
(
Substanzbesteuerung
)
Ausfuhr
entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe der in einem Wirtschaftsgebiet produzierten Sachgüter (Sachgüter- bzw. Warenausfuhr) und/oder von Dienstleistungen (Dienstleistungsausfuhr) in fremde Wirtschaftsgebiete. Teil des Außenhandels....
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Außenwirtschaft
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
) ,
BWL
(
Unternehmensführung im globalen Wettbewerb
)
Einfuhr
Import.Allgemein1. Begriff: entgeltlicher und unentgeltlicher Bezug von Waren und/oder Dienstleistungen sowie die Übertragung von Software und Technologie aus dem Ausland. 2. Arten: a) direkte Einfuhr (unmittelbare Einfuhr): Einfuhr der Selbstverbraucher, z.B. der weiterverarbeitenden Industrie,...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Außenwirtschaft
) ,
BWL
(
Außenhandelsmarketing
)
aktive Veredelung
Die aktive Veredelung gehört zu den bedeutendsten wirtschaftlichen Zollverfahren in der Gemeinschaft und dient der internationalen Arbeitsteilung. Im Kern handelt es sich nach Art. 114 ZK um Nichtgemeinschaftswaren, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt, einer Behandlung (Veredelung)...
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BWL
(
Zollrecht
)
Abschöpfung
Abschöpfungen sind variable Einfuhrabgaben, die sich aus der Differenz eines staatlich festgelegten Zielpreises im Inland und dem aktuellen Weltmarktpreis ergeben. Abschöpfungen wurden v.a. im Rahmen der EU-Agrarpolitik auf Marktordnungsprodukte bis zu dem Agrarreformprozess 1992 angewendet....
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Agrarpolitik
)
Veredelung
BegriffProduktveredelung, bewirkt durch eine substanziell meist unerhebliche technische Veränderung, Form- und (oder) Qualitätsverbesserungen, die nicht zu einer eigentlichen Stoffumwandlung führen, die aber für eine zweckmäßigere Weiterverarbeitung oder, bei Fertigerzeugnissen, für einen...
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BWL
(
Grundlagen der Industriebetriebslehre
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
) ,
BWL
(
Zollrecht
)
Einfuhrabgaben
Sammelbegriff für alle bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet ggf. zu entrichtenden Abgaben. Einfuhrabgaben sind der Zoll, die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und andere für eingeführte Waren zu erhebende Verbrauchsteuern (§ 1 III ZollVG)....
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BWL
(
Zollrecht
)
Ausfuhrzollstelle
Zollstelle im Binnenland (meist am Sitz des Ausführers, am Ort einer Zweigniederlassung bzw. einer Betriebsstätte oder am Ort des werksmäßigen Verpackens bzw. Verladens der Ware), bei der das zweistufige Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex (UZK) beginnt und bei der die Ausfuhranmeldung...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Außenwirtschaft
)
Ausfuhrzoll
der auf ausgeführte Waren (Ausfuhr) aufgrund von zollschuldrechtlichen Vorschriften des Unionszollkodex zu erhebende Zoll. Ausfuhrzoll dient u.a. der Erhöhung der Staatseinnahmen (Finanzzoll), dem Abbau eines Ausfuhrüberschusses oder der Drosselung der Ausfuhren nicht regenerierbarer Rohstoffe...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Außenwirtschaft
)
Versandverfahren
regelt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der am Außenhandel beteiligten Personen die Beförderung von Waren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft gelegenen Orten. Das für alle Mitgliedsstaaten geltende gemeinschaftliche Versandverfahren (gVV) unterscheidet...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollverfahren
1. Begriff: Im Unionszollkodex (UZK) gibt es nur noch drei Zollverfahren (Art. 5 Nr. 16 UZK): a) Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, b) besondere Verfahren und c) Ausfuhr (besser: Ausfuhrverfahren). Von großer wirtschaftlicher Bedeutung sind in der EU die sog. besonderen Verfahren...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zahlungsaufschub
Möglichkeit, die Zahlung geschuldeter Abgabenbeträge gegen Sicherheitsleistung auf einen späteren Zeitpunkt hinauszuschieben. Bei Einfuhrabgaben und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern kann die Zahlung fälliger Beträge gegenüber der zuständigen Zollverwaltung auf Antrag des Steuerschuldners...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Warenmuster
in Form, Art, Aussehen (also im Gesamtcharakter), selten aber in der Größe der angebotenen Ware entsprechende Gegenstände, die mögliche Käufer von der Beschaffenheit etc. der Ware überzeugen sollen. Vgl. auch Warenprobe....
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BWL
(
Zollrecht
) ,
BWL
(
Kommunikationspolitik
)
Drittlandsgebiet
1. Begriff: Gebietsbezeichnung aus dem Umsatzsteuerrecht (UStG), für alle Territorien, die umsatzsteuerlich nicht zum Inland eines Mitgliedstaates gezählt werden. 2. Umfang des Drittlandsgebiets gemäß EU-Recht: (1) diejenigen Gebiete, die zu keinem EU-Staat gehören (mit Ausnahme von Monaco und...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
)
Nicht-Unionswaren
nach Art. 5 Nr. 24 UZK andere als Unionswaren. In aller Regel handelt es sich hierbei zunächst bei der Einfuhr um unverzollte Drittlandswaren, die einem Zollverfahren zugeführt werden müssen. Mit Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr werden sie Unionswaren. Ansonsten bleibt der...
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BWL
(
Zollrecht
)
Schutzzoll
Einfuhrzoll (Zoll) auf Auslandsgüter (in der EU für Einfuhren aus Staaten außerhalb des Zollgebietes der EU, die eine Zollunion ist, sog. Drittlandsgüter; innerhalb der EU im Binnenmarkt herrscht freier Warenverkehr) zum Schutz der inländischen Produktion vor ausländischer Konkurrenz. Vgl. auch Finanzzoll, Erziehungszoll....
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VWL
(
Außenwirtschaft
) ,
BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Internationale Organisationen
)
Zolllager
1. Begriff: Zolllager sind Orte, an denen Nicht-Unionswaren, die zuvor in ein Zolllagerverfahren übergeführt worden sind, zollfrei gelagert werden können. Das Zolllager und das Zolllagerverfahren als Besonderes Verfahren nach dem Unionszollrecht erfüllen im modernen Wirtschaftszollrecht eine...
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BWL
(
Zollrecht
)
körperliche Durchsuchung
StrafprozessrechtStrafprozessuale Zwangsmaßnahme: Die körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, vom Arzt vorgenommen, sind ohne...
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Recht
(
Allgemeines Strafrecht, Kriminologie
) ,
BWL
(
Zollrecht
)
Gestellung
die in das Zollgebiet der Union verbrachten und zur zuständigen Zollstelle oder dem von ihr zugelassenen Ort beförderten Waren sind dort vom Verbringer zu gestellen. Unter Gestellung ist die formlose Mitteilung an die Zollstelle innerhalb der Öffnungszeiten zu verstehen, dass die Waren bei der...
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BWL
(
Zollrecht
)
Kumulation
WirtschaftstheorieEin sich selbstverstärkender Wirtschaftsprozess, z.B. Inflation, Deflation. Vgl. auch Wachstumstheorie.ZollrechtNach den Bestimmungen vieler Präferenzabkommen ist es zur Erfüllung der Ursprungskriterien (Ursprung, Ursprungsregeln) zulässig, dass auch Produktionsvorgänge...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Grundlagen der Makroökonomie
) ,
VWL
(
Wachstum
)
Nämlichkeit
Identität bes. von Waren, die in einem Zollverfahren vorübergehend ein- oder ausgeführt oder die im Zollgebiet der Union unter zollamtlicher Überwachung befördert werden. Sicherung der Nämlichkeit durch Nämlichkeitsmittel (Nämlichkeitssicherung). Die Zollstelle trifft die geeigneten Maßnahmen um die Nämlichkeit der Waren zu sichern, wenn eine solche Sicherung erforderlich ist....
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BWL
(
Zollrecht
)
Freihafen
Hafengebiete, die zollrechtlich und soweit sie als Freizonen ausgestaltet sind nicht als zum Zollgebiet der Union gehörig anzusehen sind (Freizonenfiktion) und umsatzsteuerlich nicht als Inland behandelt werden, um die Einfuhr und Durchfuhr von Waren nicht mit administrativen Pflichten zu belasten....
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BWL
(
Zollrecht
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
)
Ursprung
Zu unterscheiden ist der Ursprung nach präferenzieller Art (sog. Präferenzursprung), nicht präferenzieller Art (sog. außenwirtschaftsrechtlicher Ursprung) und wettbewerbsrechtlicher Art (wettbewerbsrechtlicher Ursprung). Die Gesamtheit dieser drei Rechtsebenen zusammen mit der Vielzahl von Präferenzabkommen resultiert in einer nur sehr schwer überschaubaren Rechtssituation....
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VWL
(
Außenwirtschaft
) ,
BWL
(
Zollrecht
)
Antidumping-Verordnung
Bei Einfuhr von gedumpten Waren in das Gemeinschaftsgebiet der EU kann ein Antidumpingzoll erhoben werden, wenn die Überlassung der Ware zum zollrechtlich freien Verkehr eine Schädigung verursacht. Dumping liegt nach der Antidumping-Verordnung vor, wenn der Preis bei der Ausfuhr in die EU...
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BWL
(
Zollrecht
)
Inland
das völkerrechtlich zum Gebiet eines Staates zugehörige Gebiet....
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BWL
(
Zollrecht
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
)
Veredelungsverkehr
I.S. des Zollrechts die zollbegünstigte Be- oder Verarbeitung bzw. Ausbesserung von Waren. Arten: Aktive und passive Veredelung....
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BWL
(
Zollrecht
)
Sicherheitsleistung
Bürgerliches Recht und Steuerrecht: Vielfach durch Gesetz oder Abrede der Parteien vorgesehenes Mittel, v.a. zur Abwendung bestimmter Rechtsnachteile, z.B. bei vorläufiger Vollstreckbarkeit eines Urteils. Zollrecht: Forderung der Leistung einer vollen oder teilweisen Sicherheit für auf den betreffenden Waren ruhende Einfuhrabgaben. ...
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(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Grundlagen des bürgerlichen Rechts
)
Erstattung
VerwaltungsrechtSchadensersatzanspruch der Behörde gegen einen Bediensteten der öffentlichen Verwaltung, z.B. bei Fehlbeträgen in öffentlichen Kassen oder Fehlbeständen in öffentlichen Lagern oder Depots gegen die verantwortlichen Personen.SteuerrechtSteuererstattungsanspruch,...
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(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Recht des öffentlichen Dienstes, Wehrrecht, Zivildienst
)
Unionswaren
Status einer Ware nach dem Zollkodex der Union (VO EU 952/2013 vom 9.10.2013, ABl. EU Nr. L 169/1 vom 10.10.2013 - Unionszollkodex, UZK). Waren, die entweder vollständig im Zollgebiet der Union gewonnen oder hergestellt wurden oder aus dem Drittland kommend, zum zollrechtlich freien Verkehr...
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BWL
(
Zollrecht
)
Präferenzzoll
Vorzugszoll; Zoll auf die Einfuhr von Waren aus bestimmten Länder, der niedriger ist als der Zoll auf die betreffende Ware bei Importen aus anderen Ländern; Gegenteil: Drittlandszollsatz. Präferenzzölle verstoßen eigentlich gegen das Prinzip der Meistbegünstigung (Most Favoured Nations, MFN),...
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(
Außenwirtschaft
) ,
BWL
(
Zollrecht
)
Zollanmeldung
Eine Handlung, mit der eine Person (Art. 5 Nr. 4 Unionszollkodex, UZK) (Zollanmelder) in der vorgeschriebenen Form und nach den anzuwendenden Bestimmungen die Absicht bekundet, eine Ware in ein bestimmtes Zollverfahren überführen zu lassen (Art. 4 Nr. 12 UZK). Nach Art. 6 I UZK werden...
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BWL
(
Zollrecht
)
Freiverkehr
I. Börsenwesen: Marktsegment der Börse, welches nicht wie der regulierte Markt (früher: amtlicher Markt und geregelter Markt) an strenge Zulassungsvoraussetzungen gebunden ist (§ 48 BörsG). II. Zollrecht: Verkehr von Waren, die sich im Gegensatz zu den im Zollverfahren gebundenen Waren im zollrechtlich ungebundenen, also im zollrechtlich freien Verkehr befinden (Gemeinschaftswaren)....
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BWL
(
Zollrecht
) ,
BWL
(
Wertpapiergeschäft
)
Einfuhrzoll
der für eingeführte Waren (Einfuhr) nach dem Unionszollrecht auf Grundlage des Zolltarifs zu erhebende Zoll, rechtlich sog. Einfuhrabgaben, Art. 5 Nr. 20 UZK. Dieser fällt einmal an bei Überführung in das Zollverfahren der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Durch Überführung in...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Außenwirtschaft
)
vorübergehende Verwahrung
1. Begriff: Ins Zollgebiet der EU verbrachte und dann gestellte Nicht-Unionswaren bleiben bis zur Überlassung durch die Zollstelle in in ein Zollverfahren in der sog. vorübergehenden Verwahrung, Art. 144 Unionszollkodex (UZK); Legaldefinition in Art. 5 Nr. 17 UZK: Vorübergehende Verwahrung "ist...
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BWL
(
Zollrecht
)
Überlassung
der Ware durch die Zollstelle ist ein Begriff des EU-Zollrechts (Art. 5 Nr. 26 UZK, Art. 194, 195 UZK). Mit der Überlassung endet die vorübergehende Verwahrung, das Zollverfahren beginnt. Damit steht die Ware noch nicht automatisch zur freien Verfügung des Anmelders. Das setzt die Überlassung...
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(
Zollrecht
)
Zolltarif
Wichtigstes Instrument der Zollpolitik. Dem Zolltarif liegt jeweils ein Tarifschema (auch Nomenklatur genannt) zugrunde. Erst wenn die Nummern des Schemas mit Zollsätzen versehen sind, handelt es sich um einen Zolltarif. Zolltarife gibt es, seit Steuern auf Warenbewegungen (der sog. Zoll) erhoben werden. ...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Außenwirtschaft
)
Tarif
listenmäßig, nach einem bestimmten Prinzip (degressiv, progressiv u.a.) aufgestellte Preise, Zölle, Einfuhrabgaben, Tarife, etc. je Einheit. 1. Bahnverkehr: Eisenbahn-Tarif. 2. Luftverkehr: Luftverkehr. 3. Zollrecht: Zolltarif. 4. Arbeitsrecht: die ausgerechneten Ecklöhne laut Tarifvertrag. 5. die ausgerechneten Steuertabellen: Einkommensteuertarif....
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(
Verkehrspolitik
) ,
BWL
(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Kollektives Arbeitsrecht, Tarifrecht
)
Finanzzoll
Fiskalzoll; Zoll auf Waren, bei dem die Erzielung von steuerlichen Einnahmen für den Staatshaushalt im Vordergrund steht. Finanzzoll belastet die Waren wie eine Steuer (Zölle - sog. Einfuhr- und Ausfuhrabgaben - sind in Deutschland Steuern nach § 3 III Abgabenordnung, AO). Finanzzoll ist mit der...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Außenwirtschaft
)
Besondere Verfahren
Im Unionszollkodex (UZK) gibt es nur noch drei Zollverfahren (Art. 5 Nr. 16 UZK): a) Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, b) besondere Verfahren und c) Ausfuhr (besser: Ausfuhrverfahren). Von großer wirtschaftlicher Bedeutung sind in der EU die sog. besonderen Verfahren (bislang sog....
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BWL
(
Zollrecht
)
Freizone
Zollrecht1. Begriff: Der frühere zollrechtliche Begriff Freihafen ist im Gemeinschaftszollrecht und dem Zollkodex (ZK) durch den Begriff Freizone abgelöst und um den Begriff Freilager ergänzt worden. Im Unionszollrecht sind Freizonen ein Unterfall des besonderen Verfahrens der Lagerung. Damit...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Entwicklungspolitik
)
Zollfaktura
Eine Zollfaktura ist eine Rechnung, die mit einem Ursprungsvermerk versehen ist. Es wird also ersichtlich, aus welchem Land die Ware kommt. Sie dient als Grundlage für die Verzollung einer Ware im Empfängerland, also den ausländischen Zollbehörden. Die zollrechtlichen Vorschriften bestimmter...
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BWL
(
Zollrecht
)
Einheitspapier
1. Begriff: ein für die schriftliche Zollanmeldung bei der Überführung in ein Zollverfahren zu verwendendes Papier. Der achtfache Vordrucksatz (ex-Anhang 31 ZK-DVO), der je nach Verfahren nur teilweise benötigt wird, weist insgesamt 54 nummerierte Felder auf, die zumeist unter Benutzung eines...
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(
Zollrecht
)
Nämlichkeitsmittel
Mittel der Nämlichkeitssicherung. Nämlichkeitsmittel sind der Zollverschluss (Raum- oder Packstückverschluss) und Nämlichkeitszeichen wie Plomben, Zollschnur, Zollsiegel und Stempel. Andere (weniger bedeutsame) Möglichkeiten sind die zollamtliche Bewachung oder Begleitung, aber auch Muster,...
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(
Zollrecht
)
Zollgebiet
1. Begriff: Das Zollgebiet der EU ist im Art. 4 UZK festgelegt und hat eine entscheidende Bedeutung für den Geltungsbereich der Zollvorschriften: die Überwachung des Warenverkehrs, die zollamtliche Behandlung der Waren und die Zollbemessung. Wie sich aus Art. 28 AEUV ergibt, erfordert eine...
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(
Zollrecht
)
Transitlager
Zolllager oder Lager in einer Freizone (z.B. Freihafen), in dem Nicht-Unionswaren lagern, die später in ein Drittland wiederausgeführt werden sollen (Transithandel)....
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BWL
(
Zollrecht
)
Ausführer
Der Begriff des Ausführer wird uneinheitlich verwendet. Entscheidend ist der jeweilige Kontext. Ausführer ist im Außenwirtschaftsrecht nach § 2 II AWG grundsätzlich "jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die zum Zeitpunkt der Ausfuhr Vertragspartner des Empfängers...
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BWL
(
Zollrecht
)
Ursprungsnachweis
1. Bei der Einfuhr in das Zollgebiet der EU: a) für verschiedene Waren aufgrund des Unionszollrechts oder des Außenwirtschaftsrechts durch ein Ursprungszeugnis nachgewiesener Ursprung mit der Folge der Einfuhrfähigkeit; b) für Waren aus Ländern, die mit der EU durch Assoziierungsabkommen,...
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BWL
(
Zollrecht
)
Ursprungszeugnis
1. bei der Ausfuhr eine von einer berechtigten Stelle des Ausstellungslandes (in der Bundesrepublik Deutschland Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer, in Ausnahmefällen Zollamt bzw. Zollstelle) schriftlich abgegebene Bescheinigung über den außenwirtschaftsrechtlichen Ursprung...
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(
Zollrecht
)
Marktordnung
nach dem Marktordnungsgesetz (MOG) ein System von Maßnahmen, durch das Angebot und Nachfrage sowie die Preisentwicklung in einer bestimmten Richtung beeinflusst oder gelenkt werden sollen. Im Einzelnen: 1. totale Regelung der Angebotsmengen und Bezugsberechtigungen durch zentrale...
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(
Zollrecht
)
Zollkodex (ZK)
Grundlage des Zollrechts der EU, in Kraft seit 1.1.1994. Mit dem Zollkodex und der zugehörigen Zollkodex-Durchführungsverordnung und der Zollbefreiungsverordnung ist das Zollrecht der EU nahezu vollständig auf eine einheitliche Basis gestellt worden....
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(
Zollrecht
)
Retouren
an den Verkäufer zurückgesandte Waren (spezielle Bedeutung im Außenhandel sowie im Zoll- und Bankenrecht)....
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(
Zollrecht
) ,
BWL
(
Handelsbetriebslehre
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
BWL
(
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
)
unvollständige Zollanmeldung (UZA)
1. Begriff: Nach Art. 166 Unionszollkodex (UZK) lassen Zollbehörden unter den festgelegten Voraussetzungen zu, dass in der Standard-Zollanmeldung nach Art. 162 UZK einige der genannten Angaben nicht enthalten sein müssen oder einige der Unterlagen nach Art. 163 UZK nicht beizufügen sind, um das...
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BWL
(
Zollrecht
)
Unionszollkodex
1. Begriff: Der Unionszollkodex (UZK), genauer Zollkodex der Europäischen Union, ist inhaltlich eine Neufassung des Modernisierten Zollkodex (MZK). Noch vor dessen vollständiger Anwendung hat die EU-Kommison am 20.2.2012 einen Vorschlag zur Neufassung vorgelegt, COM (2012) 64. Der UZK, vgl. VO EU...
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(
Zollrecht
)
grenznaher Raum
ein Gebietsstreifen bis zu einer Tiefe von 30 km längs der Zollgrenze und 50 km längs der gegenwärtigen Abgrenzung des Zollgebiets der EU. Im grenznahen Raum bestehen bes. Kontrollrechte der Zollverwaltung (§ 14 ZollVG). Grund für diese erweiterten Kontrollbefugnisse ist die Möglichkeit im...
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(
Zollrecht
)
Anmelder
Person, die eine Zollanmeldung im eigenen Namen abgibt oder in deren Namen eine Zollanmeldung (direkte Stellvertretung) abgegeben wird, Art. 5 Nr. 15 UZK. Der Anmelder muss gem. Art. 170 II UZK regelmäßig im Zollgebiet der EU ansässig sein. Ausnahmen sind allein das Versandverfahren und die...
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(
Zollrecht
)
Ausfuhrabfertigung
zollamtliche Behandlung einer zur Ausfuhr angemeldeten Ausfuhrsendung. Diese findet regelmäßig bei der Ausfuhrzollstelle im Binnenland am Firmensitz des Ausführers oder dem Ort, an dem sich die Ware befindet, statt. In einem zweiten Schritt erfolgt die Überwachung des tatsächlichen Verlassens...
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BWL
(
Zollrecht
)
Ausfuhrverfahren
1. Begriff: Für das Zollverfahren der Ausfuhr (Ausfuhrverfahren nach Art. 269 Unionszollkodex, UZK, sowie Wiederausfuhr nach Art. 270 UZK) gelten grundsätzlich Vorschriften des Unionszollrechts, des Außenwirtschaftsrechts, des Statistikrechts, des Umsatzsteuerrechts, des Verbrauchsteuerrechts...
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BWL
(
Zollrecht
)
summarische Anmeldung
bis zum 1.1.2011 Verzeichnis der gestellungspflichtigen Waren, das bei der Zollstelle bei Einfuhren nach vorgeschriebenem Muster oder elektronisch abzugeben ist, wenn sich die weitere Zollbehandlung nicht unmittelbar an die Gestellung anschließt, um der Zollstelle eine Prüfung der Vollständigkeit...
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BWL
(
Zollrecht
)
Grenzarbeitnehmer
im Zollrecht verwendeter Ausdruck für Grenzgänger. Die Abgabenfreiheit für Reisemitbringsel ist bei Grenzarbeitnehmern auf kleinere Mengen und reduzierte Warenwerte beschränkt, § 3 EF-VO....
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BWL
(
Zollrecht
)
Verzollung
Erhebung der Einfuhrabgaben (Zoll) durch elektronischen oder schriftlichen bzw. mündlichen Zollbescheid. Die Zollzahlung kann auf Antrag des Zollschuldners bei Sicherheitsleistung bis zum 16. Tag des auf die Entstehung der Zollschuld folgenden Monats aufgeschoben werden (Zahlungsaufschub)....
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BWL
(
Zollrecht
)
Abgangszollstelle
Zollstelle, die die Zollanmeldung zur Überführung in ein Versandverfahren (gemeinschaftliches Versandverfahren; gemeinsames Versandverfahren) abzugeben ist (Artikel 1 Nr. 13 UZK-DA). Bei der Abgangszollstelle, bislang auch Abgangsstelle genannt, startet das Zollverfahren....
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BWL
(
Zollrecht
)
Durchfuhr
Beförderung von Waren aus Drittländern oder dem Ausland (vorm. fremden Wirtschaftsgebieten) durch das Zollgebiet oder Inland (vorm. Wirtschaftsgebiet), ohne dass die Waren zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden - die Waren bleiben Nicht-Unionswaren; als Durchfuhr gilt auch die...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zolllagerverfahren
Beim besonderen Verfahren der Zollagerung nach dem Unionszollrecht (Art. 240 Unionszollkodex, UZK) werden Nicht-Unionswaren zollrechtlich noch nicht zollrechtlich zum freien Verkehr überlassen, sondern abgabenfrei zunächst bis zum Erhalt eines anderen Zollverfahrens in einem Zolllager...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollabfertigung
alle Amtshandlungen, die aufgrund der Zollanmeldung des Zollbeteiligten zur Überführung in das beantragte Zollverfahren vorgenommen werden. Dazu zählen etwa die Annnahme der Zollanmeldung, die Beschau der Ware, alle Prüfungen der Unterlagen, das Erstellen des Abgabenbescheides und die Überlassung....
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(
Zollrecht
)
vereinfachte Verfahren
Der Zollkodex (ZK) kennt neben dem normalen Verfahren der Zollanmeldung vereinfachte Verfahren nach Art. 76 ZK. Für den Importeur bedeutet sie eine spürbare Entlastung bei den Zollformalitäten und eine schnellere Verfügbarkeit über die eingeführten oder auszuführenden Waren. Nicht nur die...
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BWL
(
Zollrecht
)
Ausfuhranmeldung
Zollanmeldung, mit der Unionswaren zum Ausfuhrverfahren anzumelden sind. Seit dem 1.7.2009 muss grundsätzlich eine elektronische Ausfuhranmeldung mit dem IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr/AES bei jeder Ausfuhr in ein sog. Drittland, also nicht bei innergemeinschaftlichem EU-Handel, ab einem Warenwert von...
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BWL
(
Zollrecht
)
Bewilligung
Zollrecht Zentrale zollrechtliche Erlaubnis nach dem Unionszollkodex (UZK) und dem Unionszollrecht, ein besonderes Zollverfahren nutzen zu dürfen oder bestimmte vereinfachte Verfahren nutzen zu können. Die vorherige formgebundene Antragstellung beim Hauptzollamt ist erforderlich. ...
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(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Auskunft
Mitteilung über Rechtsverhältnisse eines Dritten, im Handelsverkehr üblicherweise über Kreditwürdigkeit, allg. Verhalten, Geschäftsmoral etc. Mitteilung einer Behörde über die Rechtslage....
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BWL
(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Verwaltungsverfahren
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
passive Veredelung
Zollverfahren zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung von Waren, die aus dem zollrechtlich freien Verkehr des Zollgebiets der Union in ein Drittland verbracht worden sind. Bei (Wieder-)Einfuhr der Veredelungserzeugnisse und ihrer Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr wird die...
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BWL
(
Zollrecht
)
Einfuhrverfahren
Das Einfuhrverfahren beginnt schon vor dem Verbringen der Nicht-Unionswaren ins Zollgebiet der Union. Seit dem 1.1.2011 ist grundsätzlich vor jeder Einfuhr vom Verbringer der Waren eine elektronische Summarische Eingangsanmeldung (ESumA) bei der ersten Eingangszollstelle (Art. 1 Nr. 15 UZK-DA)...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollverschluss
Mittel der zollamtlichen Überwachung (Nämlichkeitssicherung) zur Sicherung der Zollbelange (Art. 192 UZK). Der Wirtschaftsbeteiligte hat Räume, Beförderungsmittel und Behältnisse, die zollamtlich verschlossen werden sollen, auf seine Kosten so herzurichten, dass Zollverschlüsse auf einfache...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollwert
wichtigster Verzollungsmaßstab, der sich weltweit durchgesetzt hat. Nur noch wenige Staaten verzollen nach spezifischen Maßstäben, etwa Gewicht oder Menge. Im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften (GZT) bzw. der Europäischen Union sind nur noch einzelne wenige Waren aufgeführt,...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollstelle
Jede Dienststelle, bei der im Zollrecht vorgesehene Förmlichkeiten erledigt werden können. Dazu gehören in Deutschland die Hauptzollämter mit ihren Dienststellen, den Zollstellen, so ausdrücklich § 1 Nr. 3 FVG und § 17 III 2 ZollVG. Es kommt jedoch nicht darauf an, ob eine Einbindung in die...
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(
Zollrecht
)
Rückwaren
zollrechtlicher Begriff für Nicht-Unionswaren, die aus dem freien Verkehr des Zollgebietes der EU als Unionswaren ausgeführt und wiedereingeführt werden. Rückwaren unterliegen der Zollfreiheit, wenn sie unverändert sind und zwischen Ausfuhr und Wiedereinfuhr bei Marktordnungswaren nicht mehr...
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BWL
(
Zollrecht
)
Transaktionswert (einer Ware)
1. Begriff: nach Art. 70 Unionszollkodex (UZK) der vom Käufer bei Ausfuhr ins Zollgebiet der EU gezahlte oder zu zahlende Kaufpreis, ggfs. nach Berichtigungen gem. Art. 71 und 72 UZK. 2. Merkmale: Der UZK kennt in Übernahme des GATT-Zollwertrechts sechs Methoden zur Bestimmung des Zollwerts...
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BWL
(
Zollrecht
)
Reisender
1. Handelsrecht: Häufig verwendete Bezeichnung für reisende Angestellte, Handlungsgehilfen. 2. Zollrecht: gemäß Art. 1 Nr. 40 UZK-DA ist ein Reisender eine natürliche Person, die a) vorübergehend in das Zollgebiet der Union einreist, dort aber nicht ihren gewöhnlichen Wohnsitz hat, oder b)...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
ATLAS
Abk. für Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System. Internes Informatikverfahren der dt. Zollverwaltung auf der Grundlage von Art. 6 UZK. Mit ATLAS werden schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte (z.B. Einfuhrabgabenbescheide, Versandanmeldungen, Ausfuhranmeldungen,...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollzaun
zollsichere Umfriedung des Freihafens (Freizone) zur Sicherung der Freihafengrenze gegenüber dem Lande. Der Zollzaun ist im Auftrag der Zollverwaltung zu errichten und zu unterhalten. Er soll aus einem mind. drei Meter hohen Zaun aus starkem Drahtnetz mit Maschen von höchstens vier Zentimeter Länge und Breite bestehen (§ 26 I ZollV)....
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollverwaltung
1. Begriff: Die Zollverwaltung ist als Bundesfinanzverwaltung ein Teil der Finanzverwaltung. 2. Aufbau: Ihr Aufbau hatte sich zuletzt ab dem 1.1.2008 aufgrund einer umfassenden Strukturreform geändert. Oberste Bundesbehörde war das Bundesministerium der Finanzen (BMF), dessen Abteilung III...
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BWL
(
Zollrecht
)
Ausland
Gebiet jenseits der Staatsgrenzen.Außenwirtschaftsrechtalle Gebiete, die nicht zum Inland gehören. Davon zu unterscheiden ist das Zollgebiet der EU. Dadurch wird der Anwendungsbereich des EU-Zollkodex (Unionszollkodex) festgelegt. Es ist nicht identisch mit dem Staatsgebiet. Gebiete außerhalb des...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
BWL
(
Internationales Steuerrecht
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
)
Vernichtung
1. Begriff: Nach Art. 182 Zollkodex (ZK) konnten Nichtgemeinschaftswaren unter zollamtlicher Überwachung vernichtet oder zerstört werden. Bei der Vernichtung richtete sich die Handlung auf eine substanzielle Beseitigung des Stoffes, dagegen wird bei der Zerstörung einer Ware nur ihre...
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BWL
(
Zollrecht
)
Gemeinsamer Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften (GZT)
von den Mitgliedsstaaten der EU gemeinsam aufgestellter einheitlicher Außenzolltarif, in Kraft seit 1.7.1968. Der Gemeinsame Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften (heute der Europäischen Union) gilt in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar. Er ist notwendig für eine Zollunion. Wenn jeder...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollschuld
nach Art. 5 Nr. 18 UZK ist die Zollschuld die persönliche Zahlungspflicht von Ein- oder Ausfuhrabgaben der als Zollschuldner (Art. 5 Nr. 19 UZK) zur Erfüllung verpflichteten Person (Art. 5 Nr. 4 UZK). Sie wird als Einfuhrzollschuld definiert, wenn Einfuhrabgaben im Sinn des Art. 5 Nr. 20 UZK...
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BWL
(
Zollrecht
)
Amtsplatz
Begriff des Zollrechts für die Räume und Flächen, die für die zollamtliche Tätigkeit bestimmt sind. Die Waren sind bei der Einfuhr vor ihrer Gestellung regelmäßig auf den Amtsplatz der zuständigen Zollstelle zu verbringen, § 4 ZollVG. Bei der Ausfuhr sind die Waren am Amtsplatz der...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollnomenklatur
zollrechtliches Instrument der Weltzollorganisation (WZO); systematisch aufgebaute Warenliste, die auf einem internationalen Schema zur Klassifizierung der Waren, dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS), basiert. Die Zollnomenklatur wird von mehr als 200 Staaten,...
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BWL
(
Zollrecht
)
Carnet ATA
1. Begriff: Abk. für Admission Temporaire und Temporary Admission. Das Carnet ATA ist ein Vordruck, der dem internationalen Zollübereinkommen von Brüssel über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr vom 6.12.1961 (BGBl. 1965 II 948) als Anlage beigefügt ist. Mittels seiner werden...
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BWL
(
Zollrecht
)
End User Control (EUC)
Endanwender-Kontrolle, Endverbleibs-Kontrolle, Re-Export-Kontrolle, Wiederausfuhrkontrolle; Kontrollpflicht, bestehend bez. Waren einschließlich Fertigungsunterlagen, deren Ausfuhr aufgrund von COCOM-Beschlüssen, UN-Embargobeschlüssen und des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Außenwirtschaft
)
Elektronischer Zolltarif (EZT)
Die Druckausgabe des Deutschen Gebrauchs-Zolltarifs (DGebrZT) wurde eingestellt und zum 1.1.1999 durch den Elektronischen Zolltarif ersetzt. Der Elektronische Zolltarif ist eine nationale Zusammenstellung vielfältiger Rechtsquellen. Ausgangspunkt ist der Gemeinsame Zolltarif der EU (GZT) (s....
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BWL
(
Zollrecht
)
vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV)
Zu den Möglichkeiten einer vereinfachten Zollanmeldung nach dem Unionszollrecht gehört das vereinfachte Anmeldeverfahren Art. 166 II Unionszollkodex (UZK). Dabei werden nach entsprechender vorheriger Bewilligung (ARt. 166 II UZK, Art. 145 UZK-DA) bei der Zollstelle nur die notwendigsten Angaben in...
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BWL
(
Zollrecht
)
Gemeinschaftsgebiet
Umsatzsteuerrecht1. Begriff: Gebietsbezeichnung aus dem Umsatzsteuerrecht (§ 1 Abs. 2a UStG); Gebiet, in dem die EG-Richtlinien über die Harmonisierung der Umsatzsteuer gelten. Der Begriff ist z.B. für die Erwerbsteuer und die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von Bedeutung. 2. Umfang des...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
BWL
(
Verkehrsteuern
)
Ausfuhrabgaben
Abgaben, insbesondere Zölle, die bei der Ausfuhr bestimmter Waren - zumeist Marktordnungswaren in Drittländer - aufgrund von Rechtsakten des Rates der Europäischen Union oder der Europäischen Kommission erhoben werden. Ausfuhrabgaben sind für die heute seltenen Fälle vorgesehen, in denen das...
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BWL
(
Zollrecht
)
zugelassener Empfänger
Zur Beendigung eines Versandverfahrens bedarf es regelmäßig der Gestellung bei der Bestimmungszollstelle. Als Vereinfachung kann bewilligt werden, die Waren direkt zum Betrieb des Empfängers zu befördern und von dort aus die Bestimmungsstelle einzuschalten. Der zugelassene Empfänger muss an das...
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BWL
(
Zollrecht
)
Wiederausfuhr
1. Begriff: Export von zuvor in das Zollgebiet der EU verbrachten Waren, die noch nicht durch Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr zu Unionswaren geworden sind. 2. Abgrenzung: Unionswaren sind zur Ausfuhr ins regelmäßig zweistufige elektronisch mit dem IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr/AES...
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BWL
(
Zollrecht
)
ergänzende Zollanmeldung
Der Zollanmelder kann anstelle von vollständigen Standard-Zollanmeldungen in Normalverfahren nach Art. 162 UZK unter bestimmten Voraussetzungen unvollständige Zollanmeldungen im vereinfachten Verfahren nach Art. 166 UZK für Einzelsendungen ohne Bewilligung oder für regelmäßge Sendungen mit...
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BWL
(
Zollrecht
)
Einführer
1. Außenwirtschaftsrecht: Einführer ist jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Waren aus Drittländern ins Inland liefert oder liefern lässt und über die Lieferung der Waren bestimmt oder im Fall von Software oder Technologie über deren Übertragung aus...
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BWL
(
Zollrecht
)
Muster und Proben von geringem Wert
Sendungen, die aufgrund zollamtlicher Entscheidung als Warenmuster und -proben ohne Handels- bzw. Weiterveräußerungswert angesehen werden. Sie dienen dazu, Aufträge für Waren entsprechender Art zu beschaffen. Die Waren bleiben zollfrei. Wirtschaftlich geht ihr Wert in den später importierten...
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BWL
(
Zollrecht
)
Herstellungsland
Zollrecht, AußenwirtschaftsrechtUrsprungsland.EinfuhrstatistikLand, in dem die Waren vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind oder ihre letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Vgl. auch Außenhandelsstatistik....
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Amtliche Statistik
)
Ausfuhrerstattung
1. Begriff: Im Marktordnungsrecht der EU (Marktordnung) werden dem Erzeuger für viele Agrarwaren Mindestpreise garantiert, zu denen staatliche Stellen (meist begrenzte) Mengen aufkaufen. Diese Preise liegen i.d.R. über den Weltmarktpreisen. Zudem werden in den EU-Mitgliedsstaaten vielfach mehr...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Außenwirtschaft
)
gemeinschaftliches Versandverfahren
Das gemeinschaftliche Versandverfahren innerhalb der EU erlaubt die Beförderung unverzollter Nicht-Unionswaren im Zollgebiet. Es ist durch das gemeinsame Versandverfahren zwischen Staaten der EU und der EFTA sowie der Türkei, Serbien und Mazedonien auf diese Staaten ausgeweitet worden. Damit...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollzuschlag
1. Begriff: nunmehr nur noch Zuschlag genannte, finanzielle Sanktion zu den nach den Zollvorschriften zu erhebenden Einfuhrabgaben oder Verbrauchsteuern, wenn Nicht-Unionswaren z.B. im Reiseverkehr oder sonstigen grenüberschreitenden Warenverkehr im Zusammenhang mit der Zollbehandlung der...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollbeschau
Ermittlung von Menge und Beschaffenheit der angemeldeten Waren durch die Zollstelle in dem für die beantragte Zollabfertigung erforderlichen Umfang. Die Zollbeschau muss nicht in jedem Fall, sondern kann von der Zollstelle nach Ermessen durchgeführt werden (Art. 188-191 UZK), es kann eine vollständige Gesamtbeschau angeordnet werden, aber auch eine stichprobenweise oder Teilbeschau....
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BWL
(
Zollrecht
)
Umwandlungsverfahren
Be- oder Verarbeitung von drittländischen Einfuhrwaren, bestimmt zum Verbleib im Zollgebiet der Union, zur Erlangung einer günstigeren Zollbehandlung (ex-Art. 130 ff. ZK, Art. 4 ZK). Beispiel: Umwandlungsverfahren von Gewebe als Meterware in zollfreie Musterabschnitte. Verfahren: analog aktiver...
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BWL
(
Zollrecht
)
Re-Import
1. Begriff: Wiedereinfuhr von Waren, die zuvor in ein fremdes Wirtschaftsgebiet (ins Ausland) ausgeführt wurden. Reimporte werden z.T. zur Umgehung von Preisbindungs- oder Preisempfehlungssystemen (Preisbindung der zweiten Hand, Preisempfehlung) im Inland vorgenommen. Problematisch für Hersteller...
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BWL
(
Preispolitik
) ,
BWL
(
Außenhandelsmarketing
) ,
BWL
(
Zollrecht
)
Zollbehörde
Nach Art. 5 Nr, 1 UZK gehören zu den Zollbehörden die für die Anwendung des Zollrechts zuständigen Behörden. Dabei genügt es, dass neben anderen Aufgaben auch Unionszollrecht und nationales Zollrecht angewendet wird. So sind die Industrie- und Handelskammer (IHK) Zollbehörden, weil sie...
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BWL
(
Zollrecht
)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
im Rahmen der EG-Agrarpolitik tätig, erteilt Ein- und Ausfuhrlizenzen, sorgt für zivile Notfallreserve....
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BWL
(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Umweltschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Wasser- und Fischereirecht, Landwirtschaft, Ernährung, Forstrecht, Gentechnik
)
private Zolllager
Zolllager, die zur Einlagerung von unverzollten Nicht-Unionswaren durch den Lagerhalter selbst bestimmt sind. Im Gegensatz zu öffentlichen Zolllagern kann also nicht jeder einlagern, sondern nur der Bewilligungsinhaber. Er kann jedoch fremde Waren auf seine Verantwortung in das Zolllagerverfahren...
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BWL
(
Zollrecht
)
Auskunftspflicht
bes. gesetzliche Verpflichtung zur Erteilung von Auskunft. ...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
BWL
(
Grundlagen der Versicherungswirtschaft
) ,
VWL
(
Amtliche Statistik
) ,
Recht
(
Allgemeines zum Sozialversicherungsrecht, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kassenarztrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines, Individualarbeitsrecht
)
Zollfreiheit
1. Tarifliche Zollfreiheit für Waren, für die im Zolltarif eine solche vorgesehen ist. 2. Außertarifliche Zollfreiheit aufgrund ihrer Verwendung wegen außerhalb der mit dem Zolltarif verfolgten Zwecke (z.B. für Gegenstände wissenschaftlichen, erzieherischen oder kulturellen Charakters,...
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BWL
(
Zollrecht
)
Verbringer
1. Begriff: Zollrechtlich ist Verbringer derjenige, der Waren ins Zollgebiet der EU verbringt (Verbringung). Entscheidend ist das tatsächliche Tun, der Realakt. 2. Pflichten: Der Verbringer hat regelmäßig auch die vorherige summarische Eingangsanmeldung und die summarische Anmeldung zur...
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BWL
(
Zollrecht
)
Freigabe
InsolvenzrechtErklärung des Insolvenzverwalters gegenüber dem Gemeinschuldner über die Aufhebung der Zugehörigkeit eines Gegenstandes zur Insolvenzmasse. Der Gegenstand wird freies Vermögen des Gemeinschuldners. Die Freigabe steht im pflichtmäßigen Ermessen des Insolvenzverwalters (z.B. bei...
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BWL
(
Zollrecht
)
Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai)
Zweck: informierte als Servicestelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die aktuelle Situation auf ausländischen Märkten. Sie war entstanden aus der Bundesstelle für Außenhandelsinformation und unterstützte in deren Nachfolge seit 1951 dt. Unternehmen auf dem Weg ins...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Gewerbe, Handwerk, Industrie, Recht der freien Berufe
)
Weltzollorganisation (WZO)
World Customs Organization (WCO); intergouvernementale Organisation mit Sitz in Brüssel, wurde 1994 durch Umbenennung des Rates zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens (RZZ) gegründet. Ziele sind die Vereinheitlichung und Vereinfachung des internationalen Zollrechts sowie die Erhöhung...
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BWL
(
Zollrecht
)
Freimengen
1. Allgemein: Menge von Waren, die ein Reisender ohne Abgabenverpflichtung in ein Land einführen kann. 2. Zollrecht: In das Zollgebiet der EU können Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden bis zu bestimmten Wert- oder Mengengrenzen nach der Zollbefreiungs-VO zoll- und steuerfrei eingeführt...
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BWL
(
Zollrecht
)
Normalpreis
Kostenrechnungder bei der Bewertung innerbetrieblicher Leistungen zugrunde gelegte feste Verrechnungspreis.Zollrechtder nach dem Brüsseler Normalpreissystem früher der Verzollung zugrunde gelegte Preis frei Grenze bei einem Verkauf unter den Bedingungen des freien Wettbewerbs im Zollgebiet zum...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
BWL
(
Internes Rechnungswesen
)
Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
Der Zollkodex (ZK), der neue Unionszollkodex (UZK) und die EU-Durchführungsverordnungen sowie die Zollbefreiungsverordnung (ZollbefrVO) regeln das Zollverfahrensrecht (Zollrecht) in der Europäischen Union materiell und formell, aber die einzelnen Zollverwaltungen der Mitgliedsstaaten müssen sich...
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BWL
(
Zollrecht
)
Veredelungserzeugnisse
Begriff: Art. 5 Nr. 30 Unionszollkodex (UZK) sind Veredelungserzeugnisse alle in das besondere Verfahren der Veredelung (aktive Veredelung, passive Veredelung) übergeführte Waren, die bewilligten Veredelungsvorgängen unterzogen werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollschuldner
nach Art. 5 Nr. 19 UZK die zur Erfüllung der Zollschuld verpflichtete Person. Wer Zollschuldner wird, regelt der Unionszollkodex (UZK) bei den einzelnen Zollschuldentstehungstatbeständen....
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollamt
als Sachgebiet geführte Dienststelle des Hauptzollamtes, die grundsätzlich in die Bereiche Einfuhr- und Ausfuhrabfertigung eingeteilt ist (§ 1 Nr. 3 FVG und § 17 II, III ZollVG)....
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollbescheid
die - entweder per Datenverarbeitung, schriftlich oder mündlich - mitgeteilte Überlassung einer Ware zu einem Zollverfahren. Häufig ist im Zollbescheid zugleich die Aufforderung der Zollstelle an den Zollschuldner zur Zahlung der Einfuhrabgaben in der ermittelten Höhe enthalten. Der Zollbescheid ist ein Steuerbescheid i. S. d. § 155 AO und Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO....
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollanschlüsse
ausländische Hoheitsgebiete, die (meist aus geografischen oder verkehrstechnischen Gründen) einem anderen Zollgebiet angeschlossen sind und der dortigen Zollhoheit im Rahmen der mit dem ausländischen Staat getroffenen Vereinbarungen unterliegen....
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BWL
(
Zollrecht
)
Zerstörung
Abschließende zollrechtliche Verwertung von Nicht-Unionswaren nach Art. 197 Unionszollkodex (UZK). Zerstört ist eine Ware, deren Beschaffenheit verändert worden ist. Selbst bei intensivster Einwirkung bleiben jedoch verwertbare Reste oder Abfälle. Beispiele: Verschrottung von Maschinen, Zerschlagen von Glas zu Scherben....
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BWL
(
Zollrecht
)
vorübergehende Verwendung
Besonderes Zollverfahren nach Art. 5 Nr. 16 Buchst. b Unionszollkodex (UZK) und dem Unionszollrecht in dem die zollfreie Verwendung von eingeführten Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der EU möglich ist, wenn sie wieder ausgeführt werden sollen. Sie erfolgt unter zollamtlicher Überwachung. Sie...
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BWL
(
Zollrecht
)
Agrarzoll
Die EU hat zur Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik für Waren vieler landwirtschaftlicher Bereiche eigene rechtliche Regelungen, sog. Marktordnungen (MO), geschaffen; diese sollen mithilfe ihrer vorrangig marktlenkenden Agrarzollsysteme den EU-Agrarmarkt in der EU regulieren. Wesentliches...
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BWL
(
Zollrecht
)
Vorgriff
überholter Begriff für die vorzeitige Ausfuhr der ersatzweise hergestellten Veredelungserzeugnisse in einem aktiven Veredelungsverkehr. Von zollamtlicher Seite zugelassen, um einem Bewilligungsinhaber die Erfüllung termingebundener Ausfuhrgeschäfte zu ermöglichen. Die erst nachträglich...
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BWL
(
Zollrecht
)
pauschalierter Abgabensatz
durch Rechtsverordnung (ZollV) festgesetzter Pauschsatz zur Abgeltung sämtlicher Einfuhrabgaben für weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmter Waren, deren abgabenpflichtiger Wert je Sendung oder je Reisender insgesamt nicht mehr als 700 Euro beträgt. Anwendung nur, wenn der...
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BWL
(
Zollrecht
)
Aufzeichnungen
Sammlung von Daten, die alle notwendigen Angaben und Einzelheiten enthält, die den Zollbehörden die Überwachung und Kontrolle der vorübergehenden Verwahrung, der Zollverfahren oder der Vorgänge in Freizonen ermöglichen....
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollkriminalamt (ZKA)
1. Begriff: Bis 31.12.2015 Mittelbehörde der Bundeszollverwaltung im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) mit Sitz in Köln und ca. 970 Beschäftigten. Zentralstelle des Zollfahndungsdienstes und eine der Zentralstellen für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen der Zollverwaltung. Seit...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Geld, Kredit, Währung, Banken, Börsen
)
Zollabkommen
1. Bilaterale oder multilaterale Zollabkommen: zwei- oder mehrseitige zwischenstaatliche Abkommen regelmäßig zum Zwecke der Senkung der Zölle. 2. Internationale Zollabkommen: Abkommen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zollförmlichkeiten auf weltweiter Ebene. Hierzu gehören: (1) das...
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BWL
(
Zollrecht
)
Besichtigung
1. Maßnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eines Unternehmens: Betriebsbesichtigung. 2. Zollrechtliche Maßnahme: Vorbesichtigung, Überholung, Zollbeschau....
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BWL
(
Zollrecht
) ,
BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Unternehmensführung
)
Gleitzoll
Form des Mischzolls, bei der die Zollbelastung mit steigendem (sinkendem) Einfuhrpreis sinkt (steigt). Ziel ist eine flexible Abschirmung des Marktes vor Preisveränderungen am Weltmarkt zur Protektion der inländischen Anbieter bzw. zur Preisstabilisierung im Inland. Nachteile: Technische Probleme...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Außenwirtschaft
)
Veredelungsvorgang
Im Rahmen der aktiven Veredelung und passiven Veredelung sind nach dem Unionszollkodex und dem Unionszollrecht verschiedene Veredelungsvorgänge zu unterscheiden: Bearbeitung, Ausbesserung und Verarbeitung. Bei der Bearbeitung bleibt die Einfuhrware gegenständlich individuell mit ihren wesentlichen...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollzweckgemeinschaft
Zweckgemeinschaft zur Abwicklung von Zollangelegenheiten auch Inanspruchnahme von Zollverfahren. Mehrere Firmen schließen sich zusammen, um gegenüber den Zollbehörden als gemeinschaftlicher Partner aufzutreten. Das Interesse einer Zollzweckgemeinschaft ist darauf gerichtet, die Abwicklung des...
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BWL
(
Zollrecht
)
Ersatzware
1. Begriff: Waren, die nach bes. Bewilligung als Ersatz für unveredelt eingeführte und zur aktiven Veredelung mit Zollfreiheit abgefertigte Einfuhrwaren bei der Herstellung der Veredelungserzeugnisse eingesetzt werden. Im Einzelfall kann die Verwendung von Ersatzware auch im Rahmen der passiven...
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BWL
(
Zollrecht
)
GATT-Zollwert-Kodex
1. Begriff: Im Rahmen der multilateralen Verhandlungen des GATT (Tokio-Runde) haben die Verhandlungspartner im Frühjahr 1979 neben anderen Übereinkommen und Übereinkünften auch ein Übereinkommen zur Durchführung des Art. VII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens geschlossen. Dieses, auch...
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BWL
(
Zollrecht
)
Nationales Zollrecht
Der Zollkodex (ZK) und seine Durchführungsverordnung sehen außer der weiteren Anwendung bisheriger Gemeinschaftsregelungen für bestimmte Bereiche die Fortgeltung des nationalen Rechts der Mitgliedsstaaten auf ihrem Gebiet vor....
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BWL
(
Zollrecht
)
Gewichtszoll
der nach dem Gewicht der Ware zu bemessende Zoll. Im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften (GZT) nur noch im Ausnahmefall vorgesehen, etwa bei Bananen und Salz. Vgl. auch Wertzoll....
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BWL
(
Zollrecht
)
Verbote und Beschränkungen
Die Überlassung von Waren in ein Zollverfahren stehen nach Art. 194 I UZK unter dem Vorbehalt entgegenstehender absoluter oder relativer Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr....
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BWL
(
Zollrecht
)
Einreihung in den Zolltarif
im Sinn des Zollrechts die Zuordnung der angemeldeten Ware zu einer Codenummer des Zolltarifs. Die Einreihung ist als Bestandteil der Zollanmeldung zunächst vom Anmelder vorzunehmen, kann alsdann als ein Teil der Zollabfertigung von der Zollbehörden überprüft und ggf. neu vorgenommen werden. Um...
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BWL
(
Zollrecht
)
öffentliche Zolllager
stehen jedermann für die Lagerung von Waren zur Verfügung. Sie können nach dem Unionszollrecht gemäß Art. 240 II Unionszollkodex (UZK) und insbes. Art. 242 UZK als Typ I oder Typ II mit unterschiedlicher Verantwortung von Privatpersonen nach vorheriger Bewilligung durch das zuständige...
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BWL
(
Zollrecht
)
Versandanmeldung
Zollanmeldung, mittels derer der Zollbeteiligte (Hauptverpflichtete) bei der Abgangszollstelle die Überführung von Waren in ein Versandverfahren anmeldet. Das daraufhin erstellte Versandbegleitdokument begleitet die Ware und ist bei der erneuten Gestellung der Bestimmungs(zoll)stelle am...
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BWL
(
Zollrecht
)
Unionszollrecht
umfasst den Unionszollkodex (UZK), vgl. VO EU 952/2013 vom 9.10.2013, und die Durchführungsverordnungen zum UZK (VO EU 2015/2446 - UZK-DA und VO 2015/2447 - UZK-IA). Daneben tritt der UZK-Übergangsrechtsakt (UZK-TDA) VO EU 2016/341, der bis Ende 2020 bis zur endgültigen Bereitstellung aller...
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BWL
(
Zollrecht
)
Aufgabe zugunsten der Staatskasse
Schlussbehandlung im Unionszollkodex (UZK) für Nicht-Unionswaren, die sich in der vorübergehenden Verwahrung oder einem besonderen Verfahren (Zollverfahren) befinden. Die Aufgabe zugunsten der Staatskasse darf keine Kosten verursachen. Mit dem UZK ist diese Schlussbehandlung (Verwertung von Waren) erstmals in jedem EU-Mitgliedstaaat möglich....
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BWL
(
Zollrecht
)
Ausstellungsgut
im zollrechtlichen Sinn ein- oder ausgeführte Gegenstände, die bei Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen vorübergehend ausgestellt oder verwendet werden. In Ländern, die dem internationalen Zollübereinkommen über die vorübergehende Einfuhr derartiger Waren vom...
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BWL
(
Zollrecht
)
Vorzugsbehandlung
dazu gehören die Befreiungen von Einfuhrabgaben und Ausfuhrabgaben nach der ZollbefreiungsVO (EG) Nr. 1186/2009 sowie die Einfuhrabgabenfreiheit für Rückwaren nach Art. 203 ff. UZK und Erzeugnisse der Seefischerei nach Art. 208 UZK....
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(
Zollrecht
)
Ausbesserungsverkehr
1. Begriff des Zollrechts: Bezeichnung für Ausbesserungen vorübergehend eingeführter drittländischer Nicht-Unionswaren ins Zollgebiet der EU (Besonderes Verfahren der aktiven Veredelung) oder vorübergehend ausgeführter Unionswaren in ein Drittland (Besonderes Verfahren der passiven Veredelung)...
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BWL
(
Zollrecht
)
zugelassener Versender
Die Überführung von Waren in ein Versandverfahren bei der Abgangsstelle kann derart vereinfacht werden, dass die Ware nicht dorthin verbracht werden muss. Die Zollanmeldung ist mithilfe des IT-Verfahrens ATLAS-Versand/NCTS (New Computerized Transit System) mit elektronischer Zollanmeldung...
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BWL
(
Zollrecht
)
Marktordnungsgesetz (MOG)
Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen. Es schafft die innerstaatliche Rechtsgrundlage für die Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen der EU für landwirtschaftliche Erzeugnisse (verbindliche EU-Verordnungen) in der Bundesrepublik Deutschland....
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(
Zollrecht
)
Zollbefund
amtliche Beurkundung der Zollbehandlung. Dazu gehört v.a. die Dokumentation der Ergebnisse einer Zollbeschau und Behandlung ggf. vorgelegter Rechnungen und Unterlagen nach Vorschriften der Verboten und Beschränkungen (VuB)....
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(
Zollrecht
)
Zollfahndungsamt
Behörde zur Mitwirkung bei der Erforschung und bei der Verfolgung von Zollstraftaten und -vergehen sowie Steuerstraftaten und -vergehen. Ihre Beamten haben die Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes; sie sind Ermittlungspersonen (früher Hilfsbeamte genannt) der Staatsanwaltschaft i. S. v. § 152 GVG und § 404 AO. Örtliche Behörde der Zollverwaltung nach § 1 Nr. 3 FVG....
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BWL
(
Zollrecht
)
seewärtige Begrenzung des Zollgebiets der Union
Seeseitige Begrenzungen sind die Küstenmeere. Sie und die innerhalb der Küstenlinie gelegenen Meeresgewässer sowie der Luftraum der Mitgliedsstaaten gehören zum Zollgebiet der EU. Grundlage für die Einteilung des Meeresraums ist das Internationale Seerechtsübereinkommen von 1982 (SRK), dem...
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BWL
(
Zollrecht
)
Berufsausrüstung
bestimmte Gegenstände, die in einer erläuternden Liste von der EU-Kommission zusammengestellt sind, können, wenn sie Personen außerhalb des Zollgebietes der EU gehören, abgabenfrei von außerhalb der EU ansässigen Personen in das besondere Verfahren der vorübergehenden Verwendung...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollbehandlung
zusammenfassende Bezeichnung für diejenigen Maßnahmen der Zollbehörde, die der Gestellung der eingeführten Ware folgen....
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BWL
(
Zollrecht
)
Gesundheitsattest
Sozialrecht Attest. Außenhandel Amtliche Bescheinigung für Import- oder Exportgüter, die besagt, dass die Güter frei von Krankheiten sind bzw. dass sie aus unverseuchten Gebieten kommen. Gesundheitsattest wird von vielen Staaten verlangt bei der Einfuhr (1) von Pflanzen und Tieren, (2) von...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Allgemeines zum Sozialversicherungsrecht, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kassenarztrecht
)
Zollhoheit
Recht des Bundes bzw. nach Übertragung der Hocheitsrechte auf die Europäische Union der EU zu Zollgesetzgebung, Zollverwaltung und Zollrechtsprechung. Die Zollhoheit erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet des Bundes, nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen auch auf fremdes Staatsgebiet insbesondere für vorgeschobene dt. Zollstellen einschließlich ihrer Verbindungswege zum Zollgebiet....
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BWL
(
Zollrecht
)
Internationales Zollrecht
1. Bilaterale oder multilaterale Verträge zu Zollthemen: Zwei- oder mehrseitige zwischenstaatliche Abkommen regelmäßig zum Zwecke der Senkung der Zölle (Präferenzabkommen, Freihandelszone, Zollunion, Wirtschaftsunion). 2. Internationale Zollabkommen: Abkommen zur Vereinfachung und...
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BWL
(
Zollrecht
)
modernisierter Zollkodex
Abk. MZK; 1. Begriff: wurde am 4.6.2008 mit der VO (EG) Nr. 450/2008 vom 23.4.2008, ABl. 2008 Nr. L 145/1 veröffentlicht. Er sollte spätestens am 24.6.2013 mit der bis dahin noch zu schaffenden Durchführungsverordnung (DVO) in vollem Umfang gelten. In Kraft getreten ist er zwar am 24.6.2008,...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollstraßen
diejenigen Landstraßen, Wasserstraßen, Rohrleitungen (v.a. für Rohöl) und anderen Beförderungswege, die als Zollstraßen im Bundesanzeiger bekannt gegeben sind. Zollstraßen beginnen an der Zollgrenze (Zollgebiet) und enden jeweils bei einer Zollstelle (Art. 135 UZK, §§ 2, 3 ZollVG). Vgl. auch Zollstraßenzwang....
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BWL
(
Zollrecht
)
Lagerbehandlung
1. Begriff: Das besondere Verfahren der Lagerung, das Zolllager, dient hauptsächlich zur Lagerung von Nicht-Unionswaren (Bewilligungsgrund). Gleichwohl ist nicht ausgeschlossen nach Maßgabe des Art. 220 Unionszollkodex (UZK) Behandlungen der Waren durchzuführen, sofern diese Vorgänge nicht im...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollsätze
ergeben sich aus dem Zolltarif. Vgl. Zoll, Elektronischer Zolltarif (EZT), TARIC, Gemeinsamer Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften (GZT)....
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VWL
(
Außenwirtschaft
) ,
BWL
(
Zollrecht
)
Ausfuhrsendung
Warenmenge, die ein Ausführer gleichzeitig über dieselbe Ausfuhrzollstelle nach demselben Bestimmungsland ausführt (§ 2 IV AWG)....
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BWL
(
Zollrecht
)
Veredeler
Veredeler sind die Personen, die die Veredelungsvorgänge im Rahmen der aktiven Veredelung oder der passiven Veredelung ganz oder teilweise durchführen. Sie sind zu unterscheiden vom Bewilligungsinhaber, also der Person, der die Bewilligung der aktiven bzw. passiven Veredelung erteilt worden ist,...
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BWL
(
Zollrecht
)
Warenführer
im Sinn des Unionszollrechts derjenige, dem der Hauptverpflichtete zum Versandverfahren abgefertigte Ware zur Beförderung übergeben hat, und jeder weitere, der diese Ware zur Beförderung übernimmt. Der Warenführer ist wie der Hauptverpflichtete verpflichtet, die Waren zur Bestimmungszollstelle zu befördern und dort zu gestellen....
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BWL
(
Zollrecht
)
Einfuhranmeldung
Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr nach dem Unionszollkodex. Gegensatz: Ausfuhranmeldung....
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BWL
(
Zollrecht
)
Einfuhrzollschuld
Verpflichtung zur Entrichtung der im geltenden Unionsrecht vorgesehenen Einfuhrabgaben. Einfuhrzollschuld entsteht, wenn einfuhrabgabepflichtige Waren ordnungsgemäß in den zollrechtlichen freien Verkehr überführt werden bzw. wenn eine solche Ware in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung...
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BWL
(
Zollrecht
)
Gemeinschaftszollrecht
Die Einführung eines gemeinsamen Außenzolltarifs und die Abschaffung der Binnenzölle führen allein noch zu keiner Zollunion, sondern lediglich zu einer Zolltarifunion, denn der Zolltarif sagt nur aus, wie hoch zu verzollen ist, wenn eine Zollerhebung in Betracht kommt. Ob und unter welchen...
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BWL
(
Zollrecht
)
Grenzstreifen
zollrechtlich ein Streifen von drei bzw. sechs Metern Breite längs des eine Freizone umgebenden Zollzauns, in dem einige Beschränkungen und Pflichten gelten, um die zollamtliche Überwachung nicht zu gefährden (§ 26 Zollverordnung)....
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BWL
(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Geld, Kredit, Währung, Banken, Börsen
)
Zollordnungswidrigkeit
Steuerordnungswidrigkeit nach§ 31 ZollVG oder § 30 Zollverordnung (ZollV); vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen Bestimmungen des Unionszollrechts oder nationalen Zollrechts (§ 382 I AO). Mit Geldbuße sind z.B. bedroht: Einfuhr von Ware ohne Benutzung einer Zollstraße...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollstraßenzwang
Verpflichtung, Waren bei der Einfuhr nur auf Zollstraßen zu befördern. Die Beförderung darf nicht willkürlich verzögert, und die Waren dürfen nicht willkürlich verändert werden. Von der Zollstraße darf nur wegen höherer Gewalt oder dringender Gefahr in dem gebotenen Umfang abgewichen...
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BWL
(
Zollrecht
)
Heiratsgut
Im zollrechtlichen Sinn sind Aussteuer und gebrauchter sowie neuer Hausrat einer Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus Anlass der Eheschließung in das Zollgebiets der EU verlegt, Heiratsgut. Nicht erfasst sind Kraftfahrzeuge. Heiratsgut ist zollfrei unter der Bedingung, dass es nicht...
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BWL
(
Zollrecht
)
Vorbesichtigung
Mit Zustimmung der Zollbehörden können Nichtgemeinschaftswaren vom Zeitpunkt ihrer Gestellung an zum Zwecke der Vorbereitung der Zollanmeldung geprüft werden. Die Vorprüfung kann jedermann gestattet werden. Muster und Proben dürfen dabei in dem erforderlichen Umfang entnommen werden....
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BWL
(
Zollrecht
)
Fachteil in der Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung (VSF)
Dienstvorschriften des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) an die Zollstellen zu den Rechtsgrundlagen im Aufgabenbereich der dt. Zollverwaltung. Sie betreffen nicht nur das Zollrecht (Zoll), sondern sämtliche Rechtsgebiete, bes. auch die vom Bund verwalteten Verbrauchsteuern und die...
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BWL
(
Zollrecht
)
Vorlagen
Pläne, Techniken, Entwicklungen, Entwürfe, Matritzen, Zeichnungen, Skizzen, Modelle, Manuskripte u. Ä., die als Produktionsunterlage dienen. Zollrechtliche Behandlung: Der in Vorlagen, nach denen im Drittland Waren angefertigt werden, verkörperte Wert geistiger Leistungen wird bei der...
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BWL
(
Zollrecht
)
verbindliche Zolltarifauskunft
1. Begriff: Die verbindliche Zolltarifauskunft (Art. 33 UZK) wird von bestimmten Zollbehörden der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten mit dem Ziel erteilt, dem Antragsteller verbindlich die Einreihung einer Ware in den Zolltarif zuzusichern. 2. Merkmale: Anspruch auf Erteilung einer verbindlichen...
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BWL
(
Zollrecht
)
vorzeitige Ausfuhr
Art. 223 II Buchst. b UZK trägt dem Erfordernis moderner Produktions- und Dispositionsmethoden Rechnung und erlaubt bei der aktiven Veredelung im Nichterhebungsverfahren, die aus Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnisse schon vor Einfuhr der Nichtgemeinschaftswaren und Überführung in die...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollstelle für die Überführung in das Verfahren
wird im Unionszollrecht wiederholt verwendet insbes. in Art. 221 UZK-IA. Für alle besondere Verfahren gilt als die Zollstelle für die Überführung in das Verfahren diejenige, bei der die Zollanmeldungen angenommen werden können. Zumeist wird in der Bewilligung der Zollverfahren vorab...
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BWL
(
Zollrecht
)
Subventionsverordnung
Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates vom 9.6.2009 (ABl. EU L 188 S. 93). Instrument der EU zum Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur EU gehörenden Ländern. 1. Begriffsbestimmung: Eine Subvention liegt vor, wenn eine Regierung in dem Ursprungs- oder Ausfuhrland eine finanzielle...
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BWL
(
Zollrecht
)
Freihafen-Veredelung
bes. historisch bedingte Form der aktiven Veredelung von Waren in einer Freizone (Freihafen) ohne Überführung der Waren in die aktive Veredelung. Vgl. auch Veredelungsverkehr....
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BWL
(
Zollrecht
)
Preisprüfung
Prüfung der Importpreise seitens der Europäischen Kommission, um Dumpingpreise (Dumping) zu verhindern. Die Europäische Kommission prüft von Amts wegen oder auf Antrag gebietsansässiger Unternehmen, die über ein zu niedriges Preisniveau importierter Ware Klage führen, ob durch diese...
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BWL
(
Zollrecht
)
Grenzaufsicht
Sicherung der Zollgrenze (Zollgebiet) und Überwachung des grenznahen Raums, der Freizonengrenze (Freizone) und der Zollflugplätze durch den Grenzaufsichtsdienst der Zollverwaltung (Sachgebiet C des Hauptzollamts) (vgl. § 14 Zollverwaltungsgesetz)....
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BWL
(
Zollrecht
) ,
Recht
(
Geld, Kredit, Währung, Banken, Börsen
)
Warendurchfuhr
Transitverkehr durch das Zollgebiet der EU im Versandverfahren oder einfaches Durchqueren des Zollgebietes (Seeschiff, Flugzeug); vgl. Durchfuhr....
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BWL
(
Zollrecht
)
Freizonenfiktion
Bezeichnung dafür, dass sich Waren in räumlich durch Zollzäune abgetrennten Freizonen und Freilagern zwar geografisch im Zollgebiet der EU befinden, aber zollrechtlich als außerhalb des Zollgebiets der Union befindlich anzusehen sind. Die Waren in Freizonen gelten als nicht im Zollgebiet...
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Außenwirtschaft
)
Zollstelle für die Beendigung des Verfahrens
Bei besonderen Zollverfahren wird regelmäßig in der Bewilligung festgelegt, welche Zollstelle zuständig ist, um das Zollverfahren nach Art. 215 Unionszollkodex (UZK) durch die Überführung in ein anschließendes Zollverfahren zu beenden. Dieser Begriff wird im Unionszollrecht mehrfach verwendet,...
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollkontrollen
Vielfältige Möglichkeiten der Zollbehörden zur Überprüfung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Legaldefinition in Art. 5 Nr. 3 UZK: spezifische Handlungen, die die Zollbehörden zur Gewährleistung der Einhaltung der zollrechtlichen und sonstigen Vorschriften über Eingang, Ausgang,...
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BWL
(
Zollrecht
)
Marktordnungsstelle
ist nach § 3 Marktordnungsgesetz (MOG) die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Einzelne Aufgaben können dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übertragen werden....
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BWL
(
Zollrecht
)
Zolllandungsplätze
im Bundesanzeiger bekannt gegebene Plätze, an denen einfahrende Schiffe anlegen und von denen ausfahrende Schiffe ablegen dürfen. Die Schiffe dürfen auf Zollstraßen, also auf dem Wege zu oder von Zolllandungsplätzen, mit anderen Fahrzeugen oder dem Land nicht in Verbindung treten. Ausnahmen...
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BWL
(
Zollrecht
)
verbindliche Ursprungsauskunft
nach Art. 33 UZK. Ähnlich der verbindlichen Zolltarifauskunft erteilen die Zollbehörden verbindliche Auskünfte zum präferenziellen und zum nicht-präferenziellen Ursprung für einen Inhaber und eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren....
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BWL
(
Zollrecht
)
Lagerinhaber
zollrechtlich die natürliche oder juristische Person, der vom zuständigen Hauptzollamt ein privates oder öffentliches Zolllager bewilligt worden ist (Bewilligungsinhaber)....
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BWL
(
Zollrecht
)
Zollmitverschluss
Mittel der zollamtlichen Überwachung von Orten und Lagern. Sie können von dem Berechtigten und den beauftragten Zollbediensteten nur gemeinsam betreten werden. Findet heute praktisch keine Anwendung mehr....
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BWL
(
Zollrecht
)
Fiskalzoll
Einfuhrzoll, Finanzzoll, Zoll, Zollzwecke....
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BWL
(
Zollrecht
) ,
VWL
(
Außenwirtschaft
)
Zollerlass
Entscheidung auf die Erhebung der Gesamtheit oder eines Teils einer Einfuhrzollschuld oder Ausfuhrzollschuld zu verzichten. Die Fallgruppen ergeben sich aus den Art. 116-121 UZK. Bereits entrichtete Abgaben können erstattet werden....
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BWL
(
Zollrecht
)
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