Anordnung
Öffentliches Recht: im Gegensatz zur Rechtsverordnung i.d.R. ein Verwaltungsakt für den Einzelfall. Zwangsversteigerung: Bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks wird die Anordnung ausgelöst durch Antrag des betreibenden Gläubigers beim Amtsgericht als Vollstreckungsgericht....
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Recht (Verwaltungsverfahren),BWL (Grundlagen und Funktionen der Organisation ),Recht (Zwangsversteigerung/-verwaltung)