Verletztengeld
Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 45 ff. SGB VII). 1. Anspruch auf Verletztengeld haben Versicherte, die infolge eines Versicherungsfalls arbeitsunfähig sind oder wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben können und unmittelbar...
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Recht (Unfallversicherung)