eine nur (noch) in der dt. Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) verwendete Bezeichnung für die Bewertung von Inlandsprodukt und Nationaleinkommen. Die Bewertung zu Faktorkosten bedeutet ohne „Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen”. Diesen Saldo enthalten die zu Marktpreisen bewerteten Größen.