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Tagwechsel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Wechsel, der an einem kalendermäßig bestimmten Tag (Verfalltag) fällig ist. An diesem Tag ist die Wechselsumme zu zahlen. Nach der Fälligkeit unterscheidet das Wechselgesetz vier Wechselarten: Tagwechsel, Dato-Wechsel, Sichtwechsel und Nachsichtwechsel (Art. 33 I WG).

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